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Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12.09.2008)
 
Präambel
(A) Die j-labs GmbH (Anbieter) betreibt im Internet unter der Adresse "www.wer-zahlt-was-nicht.de" bzw. "www.wzwn.de" eine Onlinedatenbank zur Erfassung von Schuldnerdaten (Internet-Plattform) .
(B) Der Vertragspartner möchte die Abrufmöglichkeit der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen.
(C) Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist der Benutzer ist die diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners, die sich für das Unternehmen beim Anbieter registriert.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag:
1 Verfügbarkeit der Internet-Plattform
  Der Anbieter schuldet – bezogen auf den Kalendermonat – eine mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet.
2 Abruf von Schuldnerdaten
2.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, Schuldnerdaten aus der Datenbank des Anbieters auf der Internet-Plattform abzurufen. 
2.2 Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2 BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb einer Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
2.3 Der Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet.
3 Abruf von Schuldnerdaten aus anderen Quellen (freiwillige Zusatzleistung)
3.1 Der Anbieter ermöglicht dem Vertragspartner zusätzlich zum jeweils auf der Internet-Plattform veröffentlichten Preis den Zugriff auf Daten der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden- Baden. Der Zugriff auf diese Daten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters, auf die seitens des Teilnehmers kein Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern.
3.2 Für den Zugriff auf diese Daten gelten die Ziffern 2.2 und 2.3 entsprechend
4 Einmelden von Schuldnerdaten (freiwillige Zusatzleistung)
4.1 Der Anbieter kann dem Vertragspartner erlauben, selbst Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform einzumelden. Die Erlaubnis zum Einmelden von Schuldnerdaten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters auf die kein Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eigene Risikoerwägungen. 
4.2 Für eine Einmeldung hat der Vertragspartner folgende Angaben zu machen und zu versichern, dass diese zutreffen: (i) Zeichen des Vorgangs seitens des Vertragspartners (ii) Vorname, Name und aktuelle Adresse des Schuldners (iii) Forderungshöhe in Euro (iv) Summe der Zahlungen des Schuldners in Euro (v) Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt des Eintrags.
4.3 Liegt keine Einwilligung des Schuldner nach Ziffer 4.4 vor, muss die Forderung durch (i) einen Mahnbescheid oder (ii) einen Vollstreckungsbescheid jeweils nach Ablauf der Einspruchs- bzw. Widerspruchsfrist oder (iii) ein rechtskräftiges Gerichtsurteil in dem der Schuldner zur Zahlung der jeweiligen Forderung des Vertragspartners verurteilt worden ist oder (iv) ein sonstiger vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner (nachstehend „Geltendmachungen“ genannt) geltend gemacht worden sein..
4.4 Auf die gerichtliche Geltendmachung nach Ziffer 4.3 kann verzichtet werden, wenn der Schuldner schriftlich in die Übermittlung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten und der Daten über das Vertragsverhältnis an den Anbieter eingewilligt hat.
4.5 Ändert sich eine der gemachten Angaben, muss der Vertragspartner diese unverzüglich korrigieren. Der Anbieter wird dann entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben neu entscheiden, ob die eingestellten Daten gelöscht werden müssen oder weiterhin zum Abruf durch andere Teilnehmer zur Verfügung stehen können.
4.6 Der Anbieter hat das Recht, die Einmeldung von Daten durch den Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Daten zu löschen oder zu sperren. Vom Anbieter gelöschte oder gesperrte Daten dürfen nicht erneut auf der Internet-Plattform eingestellt werden. 
4.7 Schuldner, deren Daten erstmalig an Dritte übermittelt werden, werden durch den Anbieter hierüber gemäß § 33 BDSG benachrichtigt. Der Anbieter benachrichtigt keine Schuldner, die bereits im Rahmen der Einverständniserklärung des Anbieters nach Ziff. 4.4 in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben. Der Anbieter behält sich vor, Schuldner nach eigenem Ermessen jederzeit zusätzlich über die gespeicherten Daten und deren Herkunft zu unterrichten.
5 Vornahme von Stichproben; Missbrauch durch den Vertragspartner
5.1 Der Anbieter ist verpflichtet, Stichproben vorzunehmen, um das Vorliegen eines berechtigten Interesses einer Abfrage von Schuldnerdaten bzw. die Voraussetzungen einer Einmeldung zu überprüfen. Die Vornahme erfolgt im jeweils von den Datenschutzbehörden vorgeschriebenen Umfang. Der Anbieter kann darüber hinaus ohne Angaben von Gründen jederzeit Stichproben vornehmen. 
5.2 Im Falle einer stichprobenartigen Überprüfung stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle erforderlichen Belege zum Nachweis seiner Angaben zur Verfügung und versichert deren Richtigkeit schriftlich. Die zum Nachweis einer Berechtigung geeigneten Unterlagen werden vom Vertragspartner für 5 Jahre aufbewahrt. Zum Umfang einer Stichprobe zur Glaubhaftmachung einer Anfrage gehört insbesondere das Beifügen eines schriftlichen Nachweises der behaupteten Geschäftsverbindung (z. B. Gesprächsnotiz, Schriftverkehr, Angebot usw.) Zum Nachweis einer berechtigten Einmeldung legt der Vertragspartner den oder die entsprechenden Belege nach Ziffer 4.2 , den Titel nach Ziffer 4.3 oder die Einwilligungserklärung des Schuldner nach Ziffer 4.4.
5.3 Die Bearbeitung einer Stichprobe durch den Vertragspartner erfolgt binnen 14 Tagen nach Zugang. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Eingang aller nach Ziffer 5.2 geforderten Dokumente beim Anbieter. 
5.4 Ruft der Vertragspartner missbräuchlichen Daten ab, verwendet er Auskünfte missbräuchlich oder stellt er  missbräuchlich Daten ein, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. Ein Missbrauch nach dieser Ziffer berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
5.5 Für Stichproben, die nicht wie in Ziffern 5.2 f. geregelt vom Vertragspartner bearbeitet werden, und in Fällen des Missbrauchs nach Ziffer 5.4 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Euro (Zweihundert Euro) pro Einzelfall vereinbart.
6 Euro-Guthaben-Konto des Benutzers; Einzugsermächtigung; Gebühren; Rechnungslegung
6.1 Der Benutzer erhält ein Konto, welches er mit den angebotenen Euro-Beträgen aufladen und mit dem so zur Verfügung stehenden Guthaben die angebotenen Leistungen der Internet-Plattform in Anspruch nehmen. Diese werden dem Vertragspartner abhängig vom gewählten Tarif, Standard oder Premium, gemäß der online auf der Internet-Plattform veröffentlichten Preisliste berechnet, d. h. von dem Guthaben des Vertragspartners abgezogen. .
6.2 Der Benutzer kann auch Guthaben verdienen, indem er bestimmte Aktionen durchführt, z. B. selbst offene Forderungen einmeldet.
6.3 Guthaben ist ausschließlich zum Verbrauch durch Benutzung der Plattform bestimmt.
6.4 Ein bei Vertragsende durch ordentliche Kündigung eventuell bestehendes Guthaben des Benutzers verfällt zu Lasten des Vertragspartners. Im Falle der außerordentlichen Kündigung wird dem Vertragspartner der tatsächliche Kaufpreis desjenigen Teiles seines Guthabens ausbezahlt, der zugekauft und nicht verbraucht wurde. Verdientes Guthaben ist nicht erstattungsfähig.
6.5 Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter behält sich vor, Gekauftes Guthaben dem Benutzerkonto erst nach Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Lastschrifteinzug gutzuschreiben und fällige Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt zu belasten. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom Vertragspartner verschuldete Rücklastenschriften trägt der Vertragspartner. Im Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter berechtigt, den Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren auszunehmen und sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen zu sperren.
6.6 Mehrkosten für jede nicht im Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen stellt der Anbieter dem Vertragspartner pauschal mit 2,50 € in Rechnung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters vom Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt, eine Mahngebühr von 2,50 € pro Mahnung zu erheben. 
6.7 Die Rechnungslegung erfolgt regelmäßig per E-Mail im sogenannten "Portable Document Format (PDF)", dem Vertragspartner ist bekannt, dass er hierfür die entsprechende Software benötigt. Der Vertragspartner erhält auf Wunsch nach Ablauf eines Kalenderjahres eine schriftliche Aufstellung über die im abgelaufenen Jahr per E-Mail an ihn versandten Rechnungen.
7 Mindestumsatz im Premium-Tarif; Fälligkeit; Ratenzahlungsvereinbarung mit Verfallsklausel
7.1 Ist Premium-Tarif vereinbart, schuldet der Vertragspartner pro Kalendermonat  und Benutzer einen Betrag von 10 Euro zzgl. 19% MwSt., welcher durch das Einholen von Bonitätsauskünften erreicht werden muss (Mindestumsatz). Angefangene Monate werden wie volle Monat behandelt.
7.2 Der vereinbarte Mindestumsatz ist für die Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Mit Verlängerung des Vertrages gemäß Ziffer 10.1 wird jeweils eine Vorauszahlung für den Verlängerungszeitraum fällig. Dem Vertragspartner werden am Ende eines Vorausbezahlungszeitraums die Kosten für eingeholte Bonitätsauskünfte bis zur Höhe des für diesen Zeitraum im voraus bezahlten Mindestumsatzes nach Ziffer 7.4 erstattet.
7.3 Der Anbieter stundet dem Vertragspartner die Vorausbezahlung des Mindestumsatzes in monatliche Raten. Das Vorliegen des Mindestumsatzes wird dann Abweichend von Ziffer 7.2 jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats überprüft. Erreicht der Benutzer im abgelaufenen Kalendermonat nicht den geschuldeten Mindestumsatz, wird dem Vertragspartner derjenige Betrag belastet, welcher zum Erreichen des Mindestumsatzes gefehlt hat. Die Stundung verfällt, wenn eine Lastschrift durch Verschulden des Vertragspartners zurückgegeben wird oder wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft.
7.4 Die Belastung des Mindestumsatzes erfolgt zunächst gegen das Guthaben-Konto des Benutzers, ist kein entsprechendes Guthaben vorhanden wird der jeweilige Fehlbetrag der Bankverbindung des Teilnehmers belastet. Kann der Betrag nicht durch Lastschrift eingezogen werden, wird dieser gemäß Ziffer 6.6 in Rechnung gestellt.
8 Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort; Benutzerwechsel
8.1 Der Benutzer wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort (Benutzerkennung).
8.2 Das persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben werden.
8.3 Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von 90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer  90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss.
8.4 Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes.
8.5 Hat der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist.
8.6 Soll ein anderer Benutzer im Unternehmen des Vertragspartners Zugriff auf die Internet-Plattform erhalten, erfolgt auf Antrag des Vertragspartners ein Benutzerwechsel unter Beibehaltung eines eventuell bestehenden Guthabens.
9 Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung von Daten; Aufzeichnung von Abrufen
9.1 Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten und der ggf. eingestellten Schuldnerdaten durch den Anbieter einverstanden.
9.2 Der Anbieter zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des jeweiligen Abrufs, die Nummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe) und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt.
10 Beginn; Laufzeit; Kündigung
10.1 Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
10.2 Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 5.5 missbraucht. 
10.3 Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen.
10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
11 Haftung
11.1 Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
11.2 Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen.
11.3 Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
12  Gerichtstand; Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel
12.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird Kiel als Gerichtsstand für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
12.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel.
12.3 Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.
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