Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Stand 12.12.2006)
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| Präambel |
| (A) |
Die
j-labs GmbH (Anbieter) betreibt im Internet unter der Adresse "www.wer-zahlt-was-nicht.de"
bzw. "www.wzwn.de"
eine Onlinedatenbank zur Erfassung von Schuldnerdaten
(Internet-Plattform) .
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| (B) |
Der
Vertragspartner ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das die Abrufmöglichkeit
der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen möchte. |
| (C) |
Der
Benutzer ist die diejenige Person im Unternehmen des
Vertragspartners, die sich für das Unternehmen beim Anbieter
registriert. |
| Vor
diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag: |
| 1 |
Verfügbarkeit der
Internet-Plattform |
| |
Der Anbieter schuldet – bezogen auf den Kalendermonat –
eine mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis
16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird
aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways
der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet. |
| 2 |
Abruf von Schuldnerdaten |
| 2.1 |
Der
Vertragspartner ist berechtigt, Schuldnerdaten aus der Datenbank des
Anbieters auf der Internet-Plattform abzurufen. |
| 2.2 |
Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der
Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2
BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der
Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb einer Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet. |
| 2.3 |
Der
Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. |
| 3 |
Abruf von Schuldnerdaten aus
anderen Quellen (freiwillige Zusatzleistung) |
| 3.1 |
Der Anbieter
ermöglicht dem Vertragspartner zusätzlich zum jeweils auf der
Internet-Plattform veröffentlichten Preis den Zugriff auf Daten der
arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-
Baden. Der Zugriff auf diese Daten ist eine freiwillige
Zusatzleistung des Anbieters, auf die seitens des Teilnehmers kein
Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung
jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern. |
| 3.2 |
Für den Zugriff auf diese Daten gelten
die Ziffern 2.2 und 2.3 entsprechend |
| 4 |
Einmelden von
Schuldnerdaten (freiwillige Zusatzleistung) |
| 4.1 |
Der
Anbieter kann dem Vertragspartner erlauben, selbst Schuldnerdaten
auf der Internet-Plattform einzumelden. Die Erlaubnis zum
Einmelden von Schuldnerdaten ist eine freiwillige
Zusatzleistung des Anbieters auf die kein Anspruch besteht. Der
Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen
oder in Art und Umfang zu verändern, insbesondere im Hinblick auf
datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eigene
Risikoerwägungen. |
| 4.2 |
Für eine
Einmeldung hat der Vertragspartner folgende Angaben zu machen und zu
versichern, dass diese zutreffen: (i) Zeichen des Vorgangs seitens
des Vertragspartners (ii) Vorname, Name und aktuelle Adresse des
Schuldners (iii) Forderungshöhe in Euro (iv) Summe der Zahlungen des
Schuldners in Euro (v) Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt des
Eintrags. |
| 4.3 |
Liegt keine Einwilligung
des Schuldner nach Ziffer 4.4 vor, muss die Forderung durch (i) einen Mahnbescheid
oder (ii) einen Vollstreckungsbescheid jeweils nach Ablauf der
Einspruchs- bzw. Widerspruchsfrist oder (iii) ein rechtskräftiges Gerichtsurteil in dem der Schuldner zur Zahlung der jeweiligen
Forderung des Vertragspartners verurteilt worden ist oder (iv) ein sonstiger vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner (nachstehend „Geltendmachungen“ genannt)
geltend gemacht worden sein.. |
| 4.4 |
Auf die
gerichtliche Geltendmachung nach Ziffer 4.3 kann verzichtet
werden, wenn der Schuldner schriftlich in die
Übermittlung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten und der
Daten über das Vertragsverhältnis an den Anbieter eingewilligt hat. |
| 4.5 |
Ändert
sich eine der gemachten Angaben, muss der Vertragspartner
diese unverzüglich korrigieren. Der Anbieter wird dann entsprechend der
datenschutzrechtlichen Vorgaben neu entscheiden, ob die
eingestellten Daten gelöscht werden müssen oder weiterhin zum
Abruf durch andere Teilnehmer zur Verfügung stehen können. |
| 4.6 |
Der
Anbieter hat das Recht, die Einmeldung von Daten durch den
Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte
Daten zu löschen oder zu sperren. Vom Anbieter gelöschte oder gesperrte Daten
dürfen nicht erneut auf der Internet-Plattform eingestellt werden. |
| 4.7 |
Schuldner,
deren Daten erstmalig an Dritte übermittelt werden, werden durch den Anbieter hierüber gemäß § 33 BDSG
benachrichtigt. Der Anbieter benachrichtigt keine Schuldner, die
bereits im Rahmen der Einverständniserklärung des Anbieters nach
Ziff. 4.4 in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an
bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben. Der Anbieter behält
sich vor, Schuldner nach eigenem Ermessen jederzeit zusätzlich über
die gespeicherten Daten und deren Herkunft zu unterrichten. |
| 5 |
Vornahme von Stichproben;
Missbrauch
durch den Vertragspartner |
|
5.1 |
Der Anbieter
ist verpflichtet, Stichproben vorzunehmen, um das Vorliegen eines
berechtigten Interesses einer Abfrage von Schuldnerdaten bzw. die
Voraussetzungen einer Einmeldung zu überprüfen. Die Vornahme erfolgt im jeweils von den Datenschutzbehörden
vorgeschriebenen Umfang. Der Anbieter kann darüber hinaus ohne
Angaben von Gründen jederzeit Stichproben vornehmen. |
|
5.2 |
Im
Falle einer stichprobenartigen Überprüfung stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle
erforderlichen Belege zum Nachweis seiner Angaben zur Verfügung und versichert
deren Richtigkeit schriftlich. Die zum Nachweis einer
Berechtigung geeigneten Unterlagen werden vom Vertragspartner für 5
Jahre aufbewahrt. Zum Umfang einer
Stichprobe zur Glaubhaftmachung einer Anfrage gehört insbesondere das Beifügen eines schriftlichen
Nachweises der behaupteten Geschäftsverbindung (z. B.
Gesprächsnotiz, Schriftverkehr, Angebot usw.) Zum Nachweis einer berechtigten Einmeldung legt
der Vertragspartner den oder die entsprechenden Belege nach Ziffer
4.2 , den Titel nach Ziffer 4.3 oder die Einwilligungserklärung des
Schuldner nach Ziffer 4.4. |
| 5.3 |
Die
Bearbeitung einer Stichprobe durch den Vertragspartner erfolgt
binnen 14 Tagen nach Zugang. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der
Eingang aller nach Ziffer 5.2 geforderten Dokumente beim
Anbieter. |
| 5.4 |
Für
Stichproben, die nicht wie in Ziffern 5.2 f. geregelt vom
Vertragspartner bearbeitet werden, wird eine Vertragsstrafe in
Höhe von 200 Euro (Zweihundert Euro) pro Einzelfall vereinbart. |
| 5.5 |
Ruft der Vertragspartner missbräuchlichen Daten ab, verwendet er
Auskünfte missbräuchlich oder stellt er
missbräuchlich Daten ein, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem
Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird.
Ein Missbrauch nach dieser Ziffer berechtigt den Anbieter zur
außerordentlichen Kündigung. |
| 6 |
Einheiten-Konto
des Benutzers ("wzwnCent"); Einzugsermächtigung; Gebühren; Rechnungslegung |
| 6.1 |
Der
Benutzer erhält ein Einheiten-Konto, über das bestimmte Aktionen
in Einheiten, sog. wzwnCent, mit dem Vertragspartner abgerechnet werden. Ein wzwnCent
entspricht dem Gegenwert eines Euro-Cents. |
| 6.2 |
Gemäß der auf
der Internet-Plattform veröffentlichten Preise, erhält der Benutzer
auf seinem Einheiten-Konto wzwnCent gutgeschrieben oder abgezogen. |
| 6.3 |
wzwnCent sind ausschließlich zum Verbrauch durch Benutzung der Plattform bestimmt. |
| 6.4 |
Ein bei
Vertragsende durch ordentliche Kündigung eventuell bestehendes Guthaben
des Benutzers verfällt zu Lasten des Vertragspartners. Im Falle
der außerordentlichen Kündigung wird dem Vertragspartner der
tatsächliche Kaufpreis desjenigen Teiles seines Guthabens
ausbezahlt, der zugekauft und nicht verbraucht wurde. |
| 6.5 |
Der
Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf
der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter behält sich vor, die gekauften
Einheiten in Form von wzwnCent dem Benutzerkonto erst nach Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Lastschrifteinzug gutzuschreiben
und fällige
Forderungen zu einem
späteren Zeitpunkt gesammelt zu belasten. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom
Vertragspartner
verschuldete Rücklastenschriften trägt der Vertragspartner. Im
Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter berechtigt, den
Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren auszunehmen und
sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen zu
sperren. |
| 6.6 |
Mehrkosten für jede nicht
im Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen stellt der
Anbieter dem Vertragspartner pauschal mit 2,50 € in Rechnung. Dies gilt insbesondere
auch dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung
widerruft oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters
vom Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der
Vertragspartner in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt,
eine Mahngebühr von 2,50 € pro Mahnung zu
erheben. |
| 6.7 |
Die
Rechnungslegung erfolgt regelmäßig per E-Mail im sogenannten
"Portable Document Format (PDF)", dem Vertragspartner
ist bekannt, dass er hierfür die entsprechende Software
benötigt. Der Vertragspartner erhält auf Wunsch nach Ablauf eines
Kalenderjahres eine schriftliche Aufstellung über die im
abgelaufenen Jahr per E-Mail an ihn versandten Rechnungen. |
| 7 |
Mindestumsatz;
Fälligkeit; Ratenzahlungsvereinbarung mit Verfallsklausel |
| 7.1 |
Der Vertragspartner schuldet
pro Kalendermonat und Benutzer einen Betrag von mindestens 1.000 wzwnCent,
welcher durch das Einholen von Bonitätsauskünften erreicht werden
muss (Mindestumsatz).
Angefangene Monate werden wie volle Monat behandelt. |
| 7.2 |
Der vereinbarte Mindestumsatz ist für die Vertragslaufzeit im Voraus
fällig. Mit Verlängerung des Vertrages gemäß Ziffer 10.1 wird
jeweils eine Vorauszahlung für den Verlängerungszeitraum fällig. Dem
Vertragspartner werden am Ende eines Vorausbezahlungszeitraums die
Kosten für eingeholte Bonitätsauskünfte bis zur Höhe des für diesen Zeitraum im voraus
bezahlten Mindestumsatzes nach Ziffer 7.4 erstattet. |
| 7.3 |
Der Anbieter stundet dem Vertragspartner die
Vorausbezahlung des Mindestumsatzes in monatliche Raten. Das
Vorliegen des Mindestumsatzes wird dann Abweichend von Ziffer 7.2
jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats überprüft. Erreicht der
Benutzer im abgelaufenen Kalendermonat nicht den geschuldeten
Mindestumsatz, wird dem Vertragspartner derjenige Betrag belastet,
welcher zum Erreichen des Mindestumsatzes gefehlt hat. Die Stundung verfällt, wenn eine
Lastschrift durch Verschulden des Vertragspartners zurückgegeben
wird oder wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung
widerruft. |
| 7.4 |
Die Belastung des
Mindestumsatzes erfolgt gegen das Einheiten-Konto des Benutzers, ist
kein entsprechendes Guthaben vorhanden wird der jeweilige Fehlbetrag
der Bankverbindung des Teilnehmers belastet. Die Belastung erfolgt
in Euro-Cent pro wzwnCent im Verhältnis eins-zu-eins. Kann der
Betrag nicht durch Lastschrift eingezogen werden, wird dieser gemäß Ziffer 6.6 in Rechnung gestellt. |
| 8 |
Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort; Benutzerwechsel |
| 8.1 |
Der
Benutzer
wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches
Kennwort (Benutzerkennung). |
| 8.2 |
Das
persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben
werden. |
| 8.3 |
Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von
90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer 90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der
Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss. |
| 8.4 |
Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung
der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes. |
| 8.5 |
Hat
der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu
seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die
Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem
entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist. |
| 8.6 |
Soll ein anderer Benutzer im
Unternehmen des Vertragspartners Zugriff auf die Internet-Plattform
erhalten, erfolgt auf Antrag des Vertragspartners ein
Benutzerwechsel unter Beibehaltung eines eventuell bestehenden
Guthabens. |
| 9 |
Einwilligung
in die Verarbeitung und Nutzung von Daten; Aufzeichnung von Abrufen |
| 9.1 |
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner
Daten und der ggf. eingestellten Schuldnerdaten durch den Anbieter einverstanden. |
| 9.2 |
Der Anbieter
zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform
auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des
jeweiligen Abrufs, die Nummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse
und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden
nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe)
und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner
verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn,
sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten
Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen
gerichtlichen Verfahrens benötigt. |
| 10 |
Beginn;
Laufzeit; Kündigung |
| 10.1 |
Die
Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des
Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er
nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich
mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. |
| 10.2 |
Jede
Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende
kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus
wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon
unberührt. Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der
Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 5.5 missbraucht. |
| 10.3 |
Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38
BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem
Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der
Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. |
| 10.4 |
Die Kündigung bedarf
der Schriftform. |
|
11 |
Haftung |
| 11.1 |
Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. |
| 11.2 |
Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem
Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen. |
| 11.3 |
Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. |
| 12 |
Gerichtstand;
Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel |
| 12.1 |
Ist
der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
wird Kiel als Gerichtsstand für die Geltendmachung sämtlicher
Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der Anbieter
ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Vertragspartners zu klagen. |
| 12.2 |
Änderungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel. |
| 12.3 |
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt. |