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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von wer-zahlt-was-nicht.de (Stand 11.04.2005)
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Klicken Sie hier für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand 17.11.2003.
 
Präambel
(A) Die j-labs GmbH ("Anbieter") betreibt im Internet unter der Adresse "www.wer-zahlt-was-nicht.de" bzw. "www.wzwn.de" eine Onlinedatenbank zur Erfassung von Schuldnerdaten ("Internet-Plattform") . Zu dieser Internet-Plattform haben autorisierte Benutzer, das sind diejenigen Personen, für die ein Unternehmen mit dem Anbieter jeweils einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen Zugang. Angeschlossene Unternehmen dürfen Schuldnerdaten dort abrufen, soweit sie hierzu nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere denen des Datenschutzrechts, berechtigt sind. 
(B) Der Vertragspartner ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das die Abrufmöglichkeit der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen möchte.
(C) Der Benutzer ist diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners, die stellvertretend für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform ausüben soll und sich zu diesem Zweck beim Anbieter registriert. Gibt es seitens des Vertragspartners mehrere Personen, die für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform haben sollen, so ist für jede dieser Personen ein gesonderter Nutzungsvertrag im Rahmen einer jeweils eigenen Registrierung abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag:
1 Allgemeine Leistungen des Anbieters
1.1 Der Anbieter stellt dem Vertragspartner einen Zugang zur Internet-Plattform mit Schuldnerinformationen zur Verfügung. Der Anbieter schuldet eine – bezogen auf den Kalendermonat – mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet.
1.2 Der Anbieter wird die Internet-Plattform betreiben und ist in der Gestaltung der Internet-Plattform frei. Die Internet-Plattform ermöglicht dem Vertragspartner die Suche nach Schuldnerndaten sowie den Abruf derselben.
2 Freiwillige Zusatzleistungen des Anbieters; Kooperationsdaten; Einstellen von Schuldnerdaten
2.1 Dem Anbieter steht es frei, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen und dem Teilnehmer hieraus resultierende Daten ("Kooperationsdaten") zum Abruf anzubieten. Das Anbieten dieser Daten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters, auf die seitens des Teilnehmers kein Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern.
2.2.1 Der Anbieter kann dem Vertragspartner erlauben, selbst Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform einzuspeichern. Die Erlaubnis zum Einspeichern von Schuldnerdaten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters auf die kein Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eigenen Risikoerwägungen. 
2.2.2 Zum Einstellen von Schuldnerdaten nimmt der Vertragspartner auf der Internet-Plattform die entsprechenden Eingaben vor und versichert, dass diese den Tatsachen entsprechen. Der Vertragspartner versichert daneben für jede Forderung die Unabhängigkeit von einer Gegenleistung oder dass diese vollständig erbracht ist.
2.2.3 Ändert sich nach bereits erfolgter Eintragung eine Tatsache, die Bedingung für die Eintragung der jeweiligen Forderung war, muss der Vertragspartner diese nachträglich in der entsprechenden Maske auf der Internet-Plattform vermerken. Die entsprechenden Daten werden dann vom Anbieter gesperrt, d. h. keinem anderen Vertragspartner mehr angezeigt.
2.2.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben gemäß vorstehender Ziff. 2.2 auf Wunsch des Anbieters zusätzlich schriftlich zu versichern und geeignete Belege zum Nachweis vorzulegen. Der Anbieter wird gelegentliche Stichproben vornehmen, um die Richtigkeit der Angaben des Vertragspartners zu überprüfen. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt.
2.2.5 Der Anbieter hat das Recht, die Einstellung von Daten durch den Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits durch den Vertragspartner auf der Internet-Plattform eingestellte Daten zu löschen oder zu sperren. In diesem Fall wird der Anbieter den Vertragspartner über seine Maßnahmen benachrichtigen. Vom Anbieter gelöschte oder gesperrte Daten dürfen seitens des Vertragspartners nicht erneut auf der Internet-Plattform eingestellt werden. 
3 Abrufberechtigung des Vertragspartners
3.1 Der Vertragspartner ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses berechtigt, Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform abzurufen. 
3.2 Der Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. Der Vertragspartner hat das Recht, sich die Daten anzeigen zu lassen, auszudrucken oder in maschinenlesbarer Form zu speichern.
3.3 Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2 BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Erteilung von Auskünften durch den Anbieter liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb eine Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
3.4 Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufes trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner hat die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen.
3.5 Der Anbieter ist verpflichtet, in 2 Promille aller Abrufe eine Stichprobe bei den Vertragspartnern vorzunehmen, um das berechtigte Interesse des Abrufs der Daten seitens des Vertragspartners zu überprüfen. Im Falle der stichprobenartigen Überprüfung der Abrufberechtigung des Vertragspartners stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle erforderlichen Belege zum Nachweis seines berechtigten Interesses zur Verfügung und versichert auf Wunsch des Anbieters die Richtigkeit seiner Angaben schriftlich. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt.
4 Einheiten-Konto des Benutzers ("wzwnCent"); Transaktionen; Einzugsermächtigung; Mindestumsatz
4.1 Der Benutzer erhält ein Einheiten-Konto, über das bestimmte Transaktionen in Einheiten, sog. wzwnCent, mit dem Vertragspartner abgerechnet werden. Ein wzwnCent entspricht dem Gegenwert eines Euro-Cents.Transaktionen werden in Haupt- und Nebentransaktionen unterschieden. Haupttransaktion ist ausschließlich das Abrufen von Schuldnerdaten durch den Vertragspartner. Alle anderen Transaktionen, die der Benutzer zu Lasten oder zu Gunsten seines Benutzerkontos ausführt sind Nebentransaktionen.
4.2 Gemäß der online auf der Internet-Plattform veröffentlichten Wertetabelle für Transaktionen, erhält der Benutzer auf dessen Benutzerkonto für die dort genannten Transaktionen, bei Durchführung derselben, wzwnCent gutgeschrieben oder abgezogen. Der Wert einer Transaktion wird darüber hinaus in der jeweils entsprechenden Maske angezeigt. Transaktionen für die das Einheiten-Konto des Benutzers belastet wird, können nur vorgenommen werden, wenn ein ausreichendes Guthaben an wzwnCent besteht. 
4.3 Der Anbieter behält sich vor, die Wertigkeiten von Transaktionen jederzeit für die Zukunft neu festzulegen oder neue Transaktionen einzuführen. Bei einer Änderung der Wertigkeiten von Haupttransaktionen wird ein zum Zeitpunkt der Änderung bestehendes Guthaben des Benutzers an wzwnCent aber automatisch so umgerechnet, dass das bestehende Guthaben künftig für genau so viele kostenpflichtige Haupttransaktionen ausreicht, wie vor der Veränderung.
4.4 wzwnCent sind ausschließlich zum Verbrauch durch Benutzung der Plattform bestimmt. Insbesondere können wzwnCent weder ausbezahlt noch übertragen werden. Ein bei Vertragsende eventuell bestehendes Guthaben des Benutzers verfällt zu Lasten des Vertragspartners.
4.5 Neben den in der Wertetabelle genannten Möglichkeiten, wzwnCent gutgeschrieben zu bekommen kann der Benutzer auch wzwnCent in verschiedenen Mengen-Kontingenten kaufen. Die Preise der verschiedenen Kontingente gelten jeweils in der online auf der Internet-Plattform veröffentlichten Höhe. 
4.6 Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter behält sich vor, die gekauften Punkte in Form von wzwnCent dem Benutzerkonto erst nach Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Lastschrifteinzug gutzuschreiben. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom Vertragspartner verschuldete Rücklastenschriften trägt der Vertragspartner. Im Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter berechtigt, den Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren auszunehmen und sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt, dem Vertragspartner neben etwaigen Rücklastschriftgebühren, die Mehrkosten für jede nicht im Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen pauschal mit 5,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters vom Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 € zzgl. MwSt. pro Mahnung zu erheben. 
4.7 Es wird ein Mindestumsatz von 1.000 wzwnCent vereinbart, welcher durch die Vornahme nachfolgend beschriebener Transaktionen durch den Benutzer pro Kalendermonat mindestens erreicht werden muss. Angefangene Monate werden hierbei wie volle Monat gezählt. Für das Erreichen des Mindestumsatzes einer Abrechnungsperiode werden ausschließlich folgende Transaktionen berücksichtigt: (i) Einholen einer Bonitätsauskunft, (ii) Kauf eines Supportticket (iii) Zusendung von Kennworten oder (iv) Einholen einer Eigenauskunft mit oder ohne Benachrichtigungsauftrag. Das Vorliegen des Mindestumsatzes wird jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats überprüft. Unterschreitet der Benutzer im Betrachtungszeitraum den Mindestumsatz von 1.000 wzwnCent pro Monat, wird seiner Bankverbindung automatisch der Differenzbetrag in Euro-Cent belastet. Der Anbieter behält sich vor, die Belastung erst vorzunehmen, wenn ein Mindestbetrag von 10 € zzgl. Mehrwertsteuer erreicht ist oder fällige Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt einzuziehen. 
5 Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort ("Benutzerkennung")
5.1 Der Benutzer wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort (hierin "Benutzerkennung" genannt). Sowohl der Benutzernamen als auch das persönliche Kennwort können jederzeit vom Benutzer geändert werden.
5.2 Das persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben werden.
5.3 Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von 90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer  90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss.
5.4 Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes.
5.5 Dieser Vertrag berechtigt ausschließlich oben genannten Benutzer zur Nutzung der Internet-Plattform. Gibt es im Unternehmen des Vertragspartners mehrere Personen, die im Rahmen Ihrer betrieblichen Aufgaben Zugang zur Internet-Plattform des Anbieters benötigen sind, muss sich jede dieser Personen beim Anbieter registrieren und der Vertragspartner im Rahmen dieser Registrierung für jede dieser Personen einen separaten Nutzungsvertrag abschließen. In keinem Fall darf eine Benutzerkennung von mehreren Personen benutzt werden.
5.6 Hat der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist.
6 Aufzeichnung von Abrufen
Der Anbieter zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des jeweiligen Abrufs, die Mitgliedsnummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe) und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt.
7 Benachrichtigung von Schuldnern
Schuldner, deren Daten erstmalig an Dritte übermittelt werden, werden durch den Anbieter hierüber gemäß § 33 BDSG benachrichtigt. Der Anbieter benachrichtigt keine Schuldner, die bereits im Rahmen der Einverständniserklärung des Anbieters nach Ziff. 2.9 in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben. Der Anbieter behält sich vor, Schuldner nach eigenem Ermessen jederzeit zusätzlich über die gespeicherten Daten und deren Herkunft zu unterrichten.
8 Leistungsbestimmungsrecht und Sonderkündigungsrecht des Anbieters
Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen.
9 Missbrauch durch den Vertragspartner
Verstößt der Vertragspartner gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch missbräuchlichen Abruf von Daten, missbräuchliche Verwendung von Auskünften des Anbieters oder die missbräuchliche Einstellung von Daten, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus kann der Anbieter beim erweislichen Verstoß gegen vertragliche Pflichten den Vertragspartner vom Abrufverfahren ohne Vorankündigung ausschließen.
10 Beginn; Laufzeit; Kündigung
10.1 Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
10.2 Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
10.3 Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 9 missbraucht. 
10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
10.5 Ein zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestehendes Guthaben verfällt zu Lasten des Vertragspartners.
11 Wechsel des Benutzers 
Es ist nicht möglich, diesen Nutzungsvertrag auf eine andere Person als Benutzer zu übertragen. Falls anstelle einer Person, die im Nutzungsantrag als Benutzer eingetragen ist, eine andere Person aus dem Unternehmen des Vertragspartners die Internet-Plattform des Anbieters benutzen soll, muss vielmehr der bestehende Nutzungsvertrag gekündigt und für die andere Person ein neuer Nutzungsvertrag im Rahmen der Registrierung derselben abgeschlossen werden. Auf schriftlichen Antrag des Vertragspartners werden die eingestellten Daten und ein eventuelles Guthaben an wzwnCent des ausscheidenden Benutzers auf den neuen Benutzer übernommen.
12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
12.2 Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen.
12.3 Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
14  Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung von Daten
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten und der ggf. eingestellten Schuldnerdaten durch den Anbieter einverstanden.
15  Gerichtstand; Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel
15.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird Kiel als Gerichtsstand für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
15.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel.
15.3 Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.
 
 
         
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