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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von wer-zahlt-was-nicht.de (Stand 17.11.2003)
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Präambel
(A) Die j-labs GmbH ("Anbieter") betreibt im Internet unter der Adresse "www.wer-zahlt-was-nicht.de" bzw. "www.wzwn.de" eine Onlinedatenbank zur Erfassung von Schuldnerdaten ("Internet-Plattform") . Zu dieser Internet-Plattform haben autorisierte Benutzer, das sind diejenigen Personen, für die ein Unternehmen mit dem Anbieter jeweils einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen Zugang. Angeschlossene Unternehmen dürfen Daten auf die Internet-Plattform hochladen, d.h. Schuldnerdaten dort einstellen sowie abrufen, soweit sie hierzu nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere denen des Datenschutzrechts, berechtigt sind.
(B) Der Vertragspartner ist ein Unternehmen, das die Abrufmöglichkeit der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen möchte und auch von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform einzustellen. 
(C) Der Benutzer ist diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners, die stellvertretend für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform ausüben soll und sich zu diesem Zweck beim Anbieter registriert. Gibt es seitens des Vertragspartners mehrere Personen, die für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform haben sollen, so ist für jede dieser Personen ein gesonderter Nutzungsvertrag im Rahmen einer jeweils eigenen Registrierung abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag:
1 Allgemeine Leistungen des Anbieters
1.1 Der Anbieter stellt dem Vertragspartner einen Zugang zur Internet-Plattform mit Schuldnerinformationen zur Verfügung. Der Anbieter schuldet eine – bezogen auf den Kalendermonat – mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet.
1.2 Der Anbieter wird die Internet-Plattform betreiben und ist in der Gestaltung der Internet-Plattform frei. Die Internet-Plattform ermöglicht dem Vertragspartner die Eintragung von Schuldnerdaten und die Suche nach solchen sowie den Abruf derselben.
1.3 Dem Anbieter steht es frei, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen und dem Teilnehmer hieraus resultierende Daten zum Abruf anzubieten. Das Anbieten dieser Daten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters, auf die seitens des Teilnehmers im Rahmen dieses Nutzungsvertrages kein Anspruch besteht.
2 Einspeicherungsberechtigung des Vertragspartners
2.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform einzustellen. Ausgenommen hiervon sind Schuldnerdaten bezüglich Schuldnern, die lediglich Bagatellbeträge schulden. Die Bagatellgrenze beträgt derzeit 25 € (in Worten: Fünfundzwanzig Euro). Der Anbieter ist berechtigt, die Bagatellgrenze nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. 
2.2 Hierzu hat der Vertragspartner durch entsprechende Eingaben in den entsprechenden Eingabemasken der Internet-Plattform folgende Angaben zu machen und zu versichern, dass diese nach seinem bestem Wissen und Gewissen zutreffen:
2.2.1 Die Rechnungs- bzw. die jeweilige Belegnummer oder das Aktenzeichen des Vorgangs seitens des Vertragspartners,
2.2.2 Vorname, Name und aktuelle Adresse des Schuldners,
2.2.3 Geldbetrag, den der Schuldner ihm schuldet, in Euro,
2.2.4 Geldbetrag, den der Schuldner auf die Schuld bereits bezahlt hat, in Euro,
2.2.5 Den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt des Eintrags,
2.2.6 Unabhängigkeit von einer Gegenleistung oder dass diese erbracht ist,
2.2.7 Vorliegen von entweder (i) 2 erfolglosen Eigenmahnungen und 2 erfolglosen Mahnungen eines Dritten, namentlich eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts, (ii) Erlass eines Mahnbescheides gegen den Schuldner (iii) Erlass eines Vollstreckungsbescheides oder (iv) einem ergangenen Gerichtsurteil gegen den Schuldner, in dem der Schuldner zur Zahlung der jeweiligen Forderung des Vertragspartners verurteilt worden ist oder (v) einem sonstigen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner in dieser Sache (nachstehend „Geltendmachungen“ genannt).
2.2.8 Im Falle eines außergerichtlichen Mahnverfahrens nach Ziff. 2.2.7 (i), kann der Vertragspartner eine Forderung nur einstellen, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat. Insbesondere darf der Schuldner die außergerichtlich geltend gemachte Forderung während der im letzten Mahnschreiben des Dritten gesetzten Rückantwort- bzw. Zahlungsfrist von mindestens 10 Tagen und weiteren 4 Arbeitstagen nach deren Ablauf nicht bestritten haben. In den Fällen der Ziff. 2.2.7 (ii) bis (v) kann der Vertragspartner eine Forderung dann nicht einstellen, wenn dem Vertragspartner bereits bei Einstellung bekannt ist, dass der Schuldner gegen eine dieser Geltendmachung Rechtsmittel (z. B. Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, Berufung oder Revision gegen ein Gerichtsurteil) eingelegt hat; falls der Schuldner bereits fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hat, kann der Vertragspartner die Daten erst dann einstellen, wenn diese durch einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel im Rahmen eines Gerichtsurteils oder durch einen sonstigen vollstreckbaren Titel bestätigt worden sind. Der Vertragspartner kann Daten unabhängig von einem Bestreiten des Schuldner einstellen, wenn diese bereits rechtskräftig vollstreckbar tituliert sind.
2.2.9 Alternativ kann auf das Vorliegen vorgenannter Geltendmachungen verzichtet werden, insofern der Schuldner für das der Schuld zu Grunde liegende Vertragsverhältnis bereits schriftlich sowohl in die Übermittlung seiner persönlichen Daten und der Daten über das Vertragsverhältnis an den Anbieter, als auch in die Verarbeitung derselben durch den Anbieter eingewilligt hat. Der Anbieter stellt dem Vertragspartner auf der Internet-Plattform eine vorformulierte Einverständniserklärung zum download bereit. Der Vertragspartner kann ohne das Vorliegen einer der in Ziff. 2.2.7 genannten Geltendmachungen keine Daten auf der Internet-Plattform einstellen, wenn er nicht die ihm von Anbieter zur Verfügung gestellte Einverständniserklärung verwendet oder er diese an anderen als den vom Anbieter vorgesehenen und hierfür gekennzeichneten Stellen modifiziert oder dem Schuldner nicht als deutlich erkennbar gesonderte Vereinbarung vorgelegt hat.
2.3 Bestreitet der Schuldner gegenüber dem Vertragspartner eine Forderung, die dieser nach einer Geltendmachung gemäß Ziff. 2.2.7 (i) bereits auf der Internet-Plattform eingestellt hat oder legt der Schuldner nach erfolgter Eintragung einer Forderung fristgerecht Rechtsmittel gegen eine erfolgte Geltendmachung des Vertragspartners nach Ziff. 2.2.7 (ii) bis (v) ein, muss der Vertragspartner dieses nachträglich in der entsprechenden Maske auf der Internet-Plattform vermerken. Die entsprechenden Daten werden dann vom Anbieter gesperrt, d. h. keinem anderen Vertragspartner mehr angezeigt. Der Vertragspartner braucht keinen nachträglichen Vermerk anzubringen, wenn er für die entsprechende Forderung bereits einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel erwirkt hat.
2.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben gemäß vorstehender Ziff. 2.2 auf Wunsch des Anbieters zusätzlich schriftlich zu versichern und geeignete Belege zum Nachweis vorzulegen. Der Anbieter wird gelegentliche Stichproben vornehmen, um die Richtigkeit der Angaben des Vertragspartners zu überprüfen. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt.
2.5 Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch den Anbieter einverstanden.
2.6 Der Anbieter hat das Recht, die Einstellung von Daten durch den Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits durch den Vertragspartner auf der Internet-Plattform eingestellte Daten zu löschen oder zu sperren. In diesem Fall wird der Anbieter den Vertragspartner über seine Maßnahmen benachrichtigen. Vom Anbieter gelöschte oder gesperrte Daten dürfen seitens des Vertragspartners nicht erneut auf der Internet-Plattform eingestellt werden. 
3 Abrufberechtigung des Vertragspartners
3.1 Der Vertragspartner ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses berechtigt, Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform abzurufen. 
3.2 Der Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. Der Vertragspartner hat das Recht, sich die Daten anzeigen zu lassen, auszudrucken oder in maschinenlesbarer Form zu speichern.
3.3 Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2 BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Erteilung von Auskünften durch den Anbieter liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb eine Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
3.4 Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufes trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner hat die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen.
3.5 Der Anbieter ist verpflichtet, in 2 Promille aller Abrufe eine Stichprobe bei den Vertragspartnern vorzunehmen, um das berechtigte Interesse des Abrufs der Daten seitens des Vertragspartners zu überprüfen. Im Falle der stichprobenartigen Überprüfung der Abrufberechtigung des Vertragspartners stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle erforderlichen Belege zum Nachweis seines berechtigten Interesses zur Verfügung und versichert auf Wunsch des Anbieters die Richtigkeit seiner Angaben schriftlich. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt.
4 Punkte-Konto des Benutzers ("wzwnCent"); Transaktionen; Einzugsermächtigung; Mindestumsatz
4.1 Der Benutzer erhält ein eigenes Benutzerkonto, über das bestimmte Transaktionen in Punkten, sog. wzwnCent, mit dem Vertragspartner abgerechnet werden. Transaktionen werden in Haupt- und Nebentransaktionen unterschieden. Haupttransaktion ist das Abrufen von Schuldnerdaten durch den Vertragspartner. Alle anderen Transaktionen, die der Benutzer zu Lasten oder zu Gunsten seines Benutzerkontos ausführt sind Nebentransaktionen, sofern sie in der Wertetabelle nicht als Haupttransaktionen gekennzeichnet sind.
4.2 Gemäß der online auf der Internet-Plattform veröffentlichten Wertetabelle für Transaktionen, erhält der Benutzer auf dessen Benutzerkonto für die dort genannten Transaktionen, bei Durchführung derselben, wzwnCent gutgeschrieben oder abgezogen. Der Wert einer Transaktion wird darüber hinaus in der jeweils entsprechenden Maske angezeigt. Transaktionen für die das Punkte-Konto des Benutzers belastet wird, können nur vorgenommen werden, wenn ein ausreichendes Guthaben an wzwnCent besteht. 
4.3 Der Anbieter behält sich vor, die Wertigkeiten von Transaktionen jederzeit für die Zukunft neu festzulegen oder neue Transaktionen einzuführen. Bei einer Änderung der Wertigkeiten von Haupttransaktionen wird ein zum Zeitpunkt der Änderung bestehendes Guthaben des Benutzers an wzwnCent aber automatisch so umgerechnet, dass das bestehende Guthaben künftig für genau so viele kostenpflichtige Haupttransaktionen ausreicht, wie vor der Veränderung.
4.4 wzwnCent sind ausschließlich zum Verbrauch durch Benutzung der Plattform bestimmt. Insbesondere können wzwnCent weder ausbezahlt noch übertragen werden. Ein bei Vertragsende eventuell bestehendes Guthaben des Benutzers verfällt zu Lasten des Vertragspartners.
4.5 Neben den in der Wertetabelle genannten Möglichkeiten, wzwnCent gutgeschrieben zu bekommen kann der Benutzer auch wzwnCent in verschiedenen Mengen-Kontingenten kaufen. Die Preise der verschiedenen Kontingente gelten jeweils in der online auf der Internet-Plattform veröffentlichten Höhe. 
4.6 Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter für Zukäufe seiner Benutzer Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter behält sich vor, die gekauften Punkte in Form von wzwnCent dem Benutzerkonto erst nach Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Lastschrifteinzug gutzuschreiben. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom Vertragspartner verschuldete Rücklastenschriften trägt der Vertragspartner.
4.7 Es wird ein Mindestumsatz von 1.000 wzwnCent vereinbart, welcher durch die Vornahme nachfolgend beschriebener Transaktionen durch den Benutzer pro Kalendermonat mindestens erreicht werden muss. Angefangene Monate werden hierbei wie volle Monat gezählt. Für das Erreichen des Mindestumsatzes einer Abrechnungsperiode werden nur positive Umsätze berücksichtigt, d. h. solche Transaktionen für die der Benutzer wzwnCent gutgeschrieben bekommen hat. Das Vorliegen des Mindestumsatzes wird jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats überprüft. Eventuell vorliegende höhere Umsätze aus Vormonaten finden Berücksichtigung, indem als Betrachtungszeitraum die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu Grunde gelegt wird. Unterschreitet der Benutzer im Betrachtungszeitraum den Mindestumsatz von 1.000 wzwnCent pro Monat wird diesem automatisch die Differenz in wzwnCent auf seinem Benutzerkonto gutgeschrieben und seiner Bankverbindung pro auf diese Weise gutgeschriebenem wzwnCent ein Cent belastet. Der Anbieter behält sich vor, die Belastung erst vorzunehmen, wenn ein Mindestbetrag von 10 € zzgl. Mehrwertsteuer erreicht ist oder fällige Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt einzuziehen. 
5 Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort ("Benutzerkennung")
5.1 Der Benutzer wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort (hierin "Benutzerkennung" genannt). Sowohl der Benutzernamen als auch das persönliche Kennwort können jederzeit vom Benutzer geändert werden.
5.2 Das persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben werden.
5.3 Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von 90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer  90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss.
5.4 Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes.
5.5 Dieser Vertrag berechtigt ausschließlich oben genannten Benutzer zur Nutzung der Internet-Plattform. Gibt es im Unternehmen des Vertragspartners mehrere Personen, die im Rahmen Ihrer betrieblichen Aufgaben Zugang zur Internet-Plattform des Anbieters benötigen sind, muss sich jede dieser Personen beim Anbieter registrieren und der Vertragspartner im Rahmen dieser Registrierung für jede dieser Personen einen separaten Nutzungsvertrag abschließen. In keinem Fall darf eine Benutzerkennung von mehreren Personen benutzt werden.
5.6 Hat der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist.
6 Aufzeichnung von Abrufen
Der Anbieter zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des jeweiligen Abrufs, die Mitgliedsnummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe) und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt.
7 Benachrichtigung von Schuldnern; Bestreiten des Schuldners
7.1 Schuldner, deren Daten erstmalig an Dritte übermittelt werden, werden durch den Anbieter hierüber gemäß § 33 BDSG benachrichtigt. Der Anbieter benachrichtigt keine Schuldner, die bereits im Rahmen der Einverständniserklärung des Anbieters nach Ziff. 2.9 in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben. Der Anbieter behält sich vor, Schuldner nach eigenem Ermessen jederzeit zusätzlich über die gespeicherten Daten und deren Herkunft zu unterrichten.
7.2 Bestreitet ein Schuldner Daten, die der Vertragspartner gegen ihn eingestellt hat, sperrt der Anbieter die betreffenden Daten solange, bis der Vertragspartner dem Anbieter Belege vorgelegt hat, die das Bestehen seiner Forderung beweisen. Der Anbieter kann als Belege für das Bestehen einer Schuld nur amtlich beglaubigte Kopien rechtskräftiger, vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner anerkennen. Der Anbieter wird erforderlichenfalls die Daten des Vertragspartners nach Maßgabe der eingereichten Belege korrigieren. Dem Anbieter steht es jedoch grundsätzlich frei, ohne die Angabe von Gründen eine bestrittene Forderung nicht wieder zu entsperren oder von der Plattform zu löschen. 
8 Leistungsbestimmungsrecht und Sonderkündigungsrecht des Anbieters
Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen.
9 Missbrauch durch den Vertragspartner
Verstößt der Vertragspartner gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch missbräuchlichen Abruf von Daten, missbräuchliche Verwendung von Auskünften des Anbieters oder die Einstellung von Daten durch den Vertragspartner, die dieser trotz Kenntnis des Bestreitens des Schuldners eingestellt hat, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus kann der Anbieter beim erweislichen Verstoß gegen vertragliche Pflichten den Vertragspartner vom Abrufverfahren ohne Vorankündigung ausschließen.
10 Beginn; Laufzeit; Kündigung
10.1 Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
10.2 Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
10.3 Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 9 missbraucht. 
10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
11 Wechsel des Benutzers 
Es ist nicht möglich, diesen Nutzungsvertrag auf eine andere Person als Benutzer zu übertragen. Falls anstelle einer Person, die im Nutzungsantrag als Benutzer eingetragen ist, eine andere Person aus dem Unternehmen des Vertragspartners die Internet-Plattform des Anbieters benutzen soll, muss vielmehr der bestehende Nutzungsvertrag gekündigt und für die andere Person ein neuer Nutzungsvertrag im Rahmen der Registrierung derselben abgeschlossen werden. Auf schriftlichen Antrag des Vertragspartners können jedoch die eingestellten Daten und ein eventuelles Guthaben an wzwnCent des ausscheidenden Benutzers auf den neuen Benutzer übernommen werden.
12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Vertragspartner übermittelten Daten.
12.2 Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
12.3 Die Haftungsbegrenzung nach 12.1 gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn der Vertragspartner aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen.
12.4 Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
13  Verschiedenes
13.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel.
13.2 Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.
 
 
         
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