| Präambel |
| (A) |
Die
j-labs GmbH ("Anbieter") betreibt im Internet unter der Adresse
"www.wer-zahlt-was-nicht.de" bzw. "www.wzwn.de" eine Onlinedatenbank zur Erfassung von
Schuldnerdaten ("Internet-Plattform") . Zu dieser Internet-Plattform haben autorisierte Benutzer,
das sind diejenigen Personen, für die ein Unternehmen mit dem Anbieter
jeweils einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, nach Maßgabe
dieser Nutzungsbedingungen Zugang.
Angeschlossene Unternehmen dürfen Daten auf die Internet-Plattform
hochladen, d.h. Schuldnerdaten dort einstellen sowie abrufen, soweit sie hierzu nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere
denen des Datenschutzrechts, berechtigt sind. |
| (B) |
Der
Vertragspartner ist ein Unternehmen, das die Abrufmöglichkeit der
Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen möchte und auch
von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, Schuldnerdaten auf
der Internet-Plattform einzustellen. |
| (C) |
Der
Benutzer ist diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners,
die stellvertretend für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform ausüben
soll und sich zu diesem Zweck beim Anbieter registriert. Gibt es seitens des Vertragspartners mehrere Personen,
die für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform haben sollen,
so ist für jede dieser Personen ein gesonderter Nutzungsvertrag
im Rahmen einer jeweils eigenen Registrierung abzuschließen. |
| Vor
diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag: |
| 1 |
Allgemeine Leistungen des Anbieters |
| 1.1 |
Der Anbieter stellt dem
Vertragspartner einen Zugang zur Internet-Plattform mit Schuldnerinformationen zur Verfügung. Der Anbieter schuldet eine – bezogen auf den Kalendermonat – mittlere Verfügbarkeit der
Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis
16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird
aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways
der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet. |
| 1.2 |
Der Anbieter wird die
Internet-Plattform betreiben und ist in der Gestaltung der Internet-Plattform frei. Die
Internet-Plattform ermöglicht dem Vertragspartner die Eintragung von Schuldnerdaten und die Suche nach solchen sowie den Abruf derselben. |
| 1.3 |
Dem
Anbieter steht es frei, Kooperationen mit anderen Unternehmen
einzugehen und dem Teilnehmer hieraus resultierende Daten zum
Abruf anzubieten. Das Anbieten dieser Daten ist eine freiwillige
Zusatzleistung des Anbieters, auf die seitens des Teilnehmers im
Rahmen dieses Nutzungsvertrages kein Anspruch besteht. |
| 2 |
Einspeicherungsberechtigung des
Vertragspartners |
| 2.1 |
Der
Vertragspartner ist berechtigt, Schuldnerdaten auf der Internet-Plattform
einzustellen. Ausgenommen hiervon sind Schuldnerdaten bezüglich Schuldnern, die lediglich Bagatellbeträge schulden. Die Bagatellgrenze beträgt derzeit
25 € (in Worten: Fünfundzwanzig Euro). Der Anbieter ist berechtigt, die Bagatellgrenze nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. |
| 2.2 |
Hierzu hat der
Vertragspartner durch entsprechende Eingaben in den
entsprechenden Eingabemasken der Internet-Plattform folgende Angaben zu machen und zu versichern, dass diese nach seinem bestem Wissen und Gewissen zutreffen: |
| 2.2.1 |
Die Rechnungs- bzw. die jeweilige Belegnummer oder das Aktenzeichen des
Vorgangs seitens des Vertragspartners, |
| 2.2.2 |
Vorname, Name und aktuelle Adresse des Schuldners, |
| 2.2.3 |
Geldbetrag, den der Schuldner ihm schuldet, in Euro, |
| 2.2.4 |
Geldbetrag, den der Schuldner auf die Schuld bereits bezahlt hat, in Euro, |
| 2.2.5 |
Den
Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt des Eintrags, |
| 2.2.6 |
Unabhängigkeit von einer Gegenleistung oder dass diese erbracht ist, |
| 2.2.7 |
Vorliegen
von entweder (i) 2 erfolglosen Eigenmahnungen und 2 erfolglosen
Mahnungen eines Dritten, namentlich eines Inkassounternehmens oder
eines Rechtsanwalts, (ii) Erlass eines Mahnbescheides gegen den
Schuldner (iii) Erlass eines Vollstreckungsbescheides oder (iv)
einem ergangenen Gerichtsurteil gegen
den Schuldner, in dem der Schuldner zur Zahlung der jeweiligen
Forderung des Vertragspartners verurteilt worden ist oder (v)
einem sonstigen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner in
dieser Sache (nachstehend „Geltendmachungen“ genannt). |
| 2.2.8 |
Im
Falle eines außergerichtlichen Mahnverfahrens nach Ziff. 2.2.7
(i), kann der Vertragspartner eine Forderung nur einstellen, wenn
der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat. Insbesondere
darf der Schuldner die außergerichtlich geltend gemachte
Forderung während der im letzten Mahnschreiben des Dritten
gesetzten Rückantwort- bzw. Zahlungsfrist von mindestens 10 Tagen
und weiteren 4 Arbeitstagen nach deren Ablauf nicht bestritten
haben. In den Fällen der Ziff. 2.2.7
(ii) bis (v) kann der Vertragspartner eine Forderung dann nicht
einstellen, wenn dem Vertragspartner bereits bei Einstellung
bekannt ist, dass der Schuldner gegen eine dieser Geltendmachung
Rechtsmittel (z. B. Widerspruch gegen einen Mahnbescheid,
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, Berufung oder
Revision gegen ein Gerichtsurteil) eingelegt hat; falls der
Schuldner bereits fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hat, kann
der Vertragspartner die Daten erst dann einstellen, wenn diese
durch einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel im Rahmen
eines Gerichtsurteils oder durch einen sonstigen vollstreckbaren
Titel bestätigt worden sind. Der Vertragspartner kann Daten
unabhängig von einem Bestreiten des Schuldner einstellen, wenn
diese bereits rechtskräftig vollstreckbar tituliert sind. |
| 2.2.9 |
Alternativ
kann auf das Vorliegen vorgenannter Geltendmachungen verzichtet
werden, insofern der Schuldner für das der Schuld zu Grunde
liegende Vertragsverhältnis bereits schriftlich sowohl in die
Übermittlung seiner persönlichen Daten und der Daten über
das Vertragsverhältnis an den Anbieter, als auch in die
Verarbeitung derselben durch den Anbieter eingewilligt hat. Der
Anbieter stellt dem Vertragspartner auf der Internet-Plattform
eine vorformulierte Einverständniserklärung zum download bereit.
Der Vertragspartner
kann ohne das Vorliegen einer der in Ziff. 2.2.7 genannten
Geltendmachungen keine Daten auf der Internet-Plattform einstellen, wenn er nicht die ihm von Anbieter zur Verfügung gestellte
Einverständniserklärung verwendet oder er diese an anderen als
den vom Anbieter vorgesehenen und hierfür gekennzeichneten
Stellen modifiziert oder
dem Schuldner nicht als deutlich erkennbar gesonderte Vereinbarung
vorgelegt hat. |
| 2.3 |
Bestreitet
der Schuldner gegenüber dem Vertragspartner eine Forderung, die
dieser nach einer Geltendmachung gemäß Ziff. 2.2.7 (i) bereits auf der Internet-Plattform eingestellt
hat oder legt der Schuldner nach erfolgter Eintragung einer
Forderung fristgerecht Rechtsmittel gegen eine erfolgte
Geltendmachung des Vertragspartners nach Ziff. 2.2.7 (ii) bis (v)
ein, muss der Vertragspartner
dieses nachträglich in der entsprechenden Maske auf der Internet-Plattform
vermerken. Die entsprechenden Daten werden dann vom Anbieter
gesperrt, d. h. keinem anderen Vertragspartner mehr angezeigt. Der
Vertragspartner braucht keinen nachträglichen Vermerk
anzubringen, wenn er für die entsprechende Forderung bereits
einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel erwirkt hat. |
| 2.4 |
Der
Vertragspartner ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben gemäß vorstehender
Ziff. 2.2 auf Wunsch des Anbieters zusätzlich schriftlich zu versichern und geeignete Belege zum Nachweis vorzulegen. Der Anbieter
wird gelegentliche Stichproben vornehmen, um die Richtigkeit der Angaben des
Vertragspartners zu überprüfen. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt. |
| 2.5 |
Der
Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung
seiner Daten durch den Anbieter einverstanden. |
| 2.6 |
Der
Anbieter hat das Recht, die Einstellung von Daten durch den
Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits
durch den Vertragspartner auf der Internet-Plattform eingestellte
Daten zu löschen oder zu sperren. In diesem Fall wird der
Anbieter den Vertragspartner über seine Maßnahmen
benachrichtigen. Vom Anbieter gelöschte oder gesperrte Daten
dürfen seitens des Vertragspartners nicht erneut auf der
Internet-Plattform eingestellt werden. |
| 3 |
Abrufberechtigung des
Vertragspartners |
| 3.1 |
Der
Vertragspartner ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses berechtigt, Schuldnerdaten
auf der Internet-Plattform abzurufen. |
| 3.2 |
Der
Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. Der
Vertragspartner hat das Recht, sich die Daten anzeigen zu lassen, auszudrucken oder in maschinenlesbarer Form zu speichern. |
| 3.3 |
Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der
Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2
BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Erteilung von Auskünften durch den Anbieter liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der
Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb eine Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet. |
| 3.4 |
Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufes trägt der
Vertragspartner. Der Vertragspartner hat die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer
Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen. |
| 3.5 |
Der Anbieter
ist verpflichtet, in 2 Promille aller Abrufe eine Stichprobe bei den
Vertragspartnern vorzunehmen, um das berechtigte Interesse des
Abrufs der Daten seitens des Vertragspartners zu überprüfen. Im
Falle der stichprobenartigen Überprüfung der Abrufberechtigung
des Vertragspartners stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle
erforderlichen Belege zum Nachweis seines berechtigten Interesses
zur Verfügung und versichert auf Wunsch des Anbieters die
Richtigkeit seiner Angaben schriftlich. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt. |
| 4 |
Punkte-Konto
des Benutzers ("wzwnCent"); Transaktionen; Einzugsermächtigung;
Mindestumsatz |
| 4.1 |
Der
Benutzer erhält ein eigenes Benutzerkonto, über das bestimmte Transaktionen
in Punkten, sog.
wzwnCent, mit dem Vertragspartner abgerechnet werden.
Transaktionen werden in Haupt- und Nebentransaktionen
unterschieden. Haupttransaktion ist das Abrufen von
Schuldnerdaten durch den Vertragspartner. Alle anderen
Transaktionen, die der Benutzer zu Lasten oder zu Gunsten seines
Benutzerkontos ausführt sind Nebentransaktionen, sofern sie in
der Wertetabelle nicht als Haupttransaktionen gekennzeichnet sind. |
| 4.2 |
Gemäß der
online auf der
Internet-Plattform veröffentlichten Wertetabelle für Transaktionen, erhält der
Benutzer auf dessen Benutzerkonto für die dort genannten Transaktionen,
bei Durchführung derselben, wzwnCent gutgeschrieben oder abgezogen. Der Wert einer Transaktion wird darüber hinaus in der jeweils entsprechenden Maske angezeigt. Transaktionen für die das Punkte-Konto des
Benutzers belastet wird, können nur vorgenommen werden, wenn ein ausreichendes Guthaben an wzwnCent besteht. |
| 4.3 |
Der
Anbieter behält sich vor, die Wertigkeiten von Transaktionen
jederzeit für die Zukunft neu festzulegen oder neue Transaktionen
einzuführen. Bei einer Änderung der Wertigkeiten von
Haupttransaktionen wird ein zum Zeitpunkt
der Änderung bestehendes
Guthaben des Benutzers an wzwnCent aber automatisch so
umgerechnet, dass das bestehende Guthaben künftig für genau so viele
kostenpflichtige Haupttransaktionen ausreicht, wie vor der Veränderung. |
| 4.4 |
wzwnCent sind ausschließlich zum Verbrauch durch Benutzung der Plattform bestimmt. Insbesondere können wzwnCent weder ausbezahlt noch übertragen werden. Ein bei Vertragsende eventuell bestehendes Guthaben
des Benutzers verfällt zu Lasten des Vertragspartners. |
| 4.5 |
Neben den in der Wertetabelle genannten Möglichkeiten, wzwnCent gutgeschrieben zu bekommen kann der
Benutzer auch wzwnCent in verschiedenen Mengen-Kontingenten kaufen. Die Preise der verschiedenen Kontingente gelten jeweils in der online auf der
Internet-Plattform veröffentlichten Höhe. |
| 4.6 |
Der
Vertragspartner erteilt dem Anbieter für Zukäufe seiner Benutzer Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter behält sich vor, die gekauften Punkte in Form von wzwnCent dem Benutzerkonto erst nach Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Lastschrifteinzug gutzuschreiben. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom
Vertragspartner
verschuldete Rücklastenschriften trägt der Vertragspartner. |
| 4.7 |
Es
wird ein Mindestumsatz von 1.000 wzwnCent vereinbart, welcher
durch die Vornahme nachfolgend beschriebener Transaktionen durch
den Benutzer pro Kalendermonat mindestens erreicht werden muss.
Angefangene Monate werden hierbei wie volle Monat gezählt. Für
das Erreichen des Mindestumsatzes einer Abrechnungsperiode werden
nur positive Umsätze berücksichtigt, d. h. solche Transaktionen
für die der
Benutzer wzwnCent gutgeschrieben bekommen hat. Das Vorliegen des
Mindestumsatzes wird jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats
überprüft. Eventuell vorliegende höhere Umsätze aus Vormonaten
finden Berücksichtigung, indem als Betrachtungszeitraum die
gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ende der jeweiligen
Abrechnungsperiode zu Grunde gelegt wird. Unterschreitet der
Benutzer im Betrachtungszeitraum den Mindestumsatz von 1.000
wzwnCent pro Monat wird diesem automatisch die Differenz in
wzwnCent auf seinem Benutzerkonto gutgeschrieben und seiner
Bankverbindung pro auf diese Weise gutgeschriebenem wzwnCent ein
Cent belastet. Der Anbieter behält sich vor, die Belastung erst
vorzunehmen, wenn ein Mindestbetrag von 10 € zzgl.
Mehrwertsteuer erreicht ist oder fällige Belastungen zu einem
späteren Zeitpunkt gesammelt einzuziehen. |
| 5 |
Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort
("Benutzerkennung") |
| 5.1 |
Der
Benutzer
wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches
Kennwort (hierin "Benutzerkennung" genannt). Sowohl der
Benutzernamen als auch das persönliche Kennwort können jederzeit
vom Benutzer geändert werden. |
| 5.2 |
Das
persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben
werden. |
| 5.3 |
Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von
90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer 90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der
Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss. |
| 5.4 |
Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung
der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes. |
| 5.5 |
Dieser
Vertrag berechtigt ausschließlich oben genannten Benutzer zur Nutzung der
Internet-Plattform.
Gibt es im Unternehmen des Vertragspartners mehrere Personen, die im Rahmen Ihrer
betrieblichen Aufgaben Zugang zur Internet-Plattform des Anbieters
benötigen sind, muss
sich jede dieser Personen beim Anbieter registrieren und der
Vertragspartner im Rahmen dieser Registrierung für jede dieser
Personen einen separaten
Nutzungsvertrag abschließen. In keinem Fall darf eine
Benutzerkennung von mehreren Personen benutzt werden. |
| 5.6 |
Hat
der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu
seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die
Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem
entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist. |
| 6 |
Aufzeichnung von Abrufen |
|
Der Anbieter zeichnet alle
Abrufe des
Vertragspartners auf der Internet-Plattform auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe,
der Grund des jeweiligen Abrufs, die Mitgliedsnummer des
jeweiligen Benutzers, IP-Adresse und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe) und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem
Vertragspartner verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt. |
| 7 |
Benachrichtigung von
Schuldnern; Bestreiten des Schuldners |
| 7.1 |
Schuldner,
deren Daten erstmalig an Dritte übermittelt werden, werden durch den Anbieter hierüber gemäß § 33 BDSG
benachrichtigt. Der Anbieter benachrichtigt keine Schuldner, die
bereits im Rahmen der Einverständniserklärung des Anbieters nach
Ziff. 2.9 in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an
bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben. Der Anbieter behält
sich vor, Schuldner nach eigenem Ermessen jederzeit zusätzlich über
die gespeicherten Daten und deren Herkunft zu unterrichten. |
| 7.2 |
Bestreitet
ein Schuldner Daten, die der Vertragspartner gegen ihn eingestellt
hat, sperrt der Anbieter die betreffenden Daten solange, bis der
Vertragspartner dem Anbieter Belege vorgelegt hat, die das
Bestehen seiner Forderung beweisen. Der Anbieter kann als Belege
für das Bestehen einer Schuld nur amtlich beglaubigte Kopien
rechtskräftiger, vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner
anerkennen. Der
Anbieter wird erforderlichenfalls die Daten des Vertragspartners
nach Maßgabe der eingereichten Belege korrigieren. Dem Anbieter
steht es jedoch grundsätzlich frei, ohne die Angabe von Gründen
eine bestrittene Forderung nicht wieder zu entsperren oder von der
Plattform zu löschen. |
| 8 |
Leistungsbestimmungsrecht und Sonderkündigungsrecht des Anbieters |
|
Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38
BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem
Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der
Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. |
| 9 |
Missbrauch durch den
Vertragspartner |
|
Verstößt der Vertragspartner gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch missbräuchlichen Abruf von Daten,
missbräuchliche Verwendung von Auskünften des Anbieters oder die
Einstellung von Daten durch den Vertragspartner, die dieser trotz
Kenntnis des Bestreitens des Schuldners eingestellt hat, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem
Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus kann der Anbieter beim erweislichen Verstoß gegen vertragliche Pflichten den
Vertragspartner vom Abrufverfahren ohne Vorankündigung ausschließen. |
| 10 |
Beginn;
Laufzeit; Kündigung |
| 10.1 |
Die
Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des
Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er
nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich
mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. |
| 10.2 |
Jede
Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende
kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus
wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon
unberührt. |
| 10.3 |
Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der
Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 9 missbraucht. |
| 10.4 |
Die
Kündigung bedarf der Schriftform. |
| 11 |
Wechsel
des Benutzers |
|
Es
ist nicht möglich, diesen Nutzungsvertrag auf eine andere Person
als Benutzer zu übertragen. Falls anstelle einer Person, die im
Nutzungsantrag als Benutzer eingetragen ist, eine andere
Person aus dem Unternehmen des Vertragspartners die
Internet-Plattform des Anbieters benutzen soll, muss vielmehr der
bestehende Nutzungsvertrag gekündigt und für die andere Person
ein neuer Nutzungsvertrag im Rahmen der Registrierung derselben
abgeschlossen werden. Auf schriftlichen Antrag des
Vertragspartners können jedoch die eingestellten Daten und ein
eventuelles Guthaben an wzwnCent des ausscheidenden Benutzers auf
den neuen Benutzer übernommen werden. |
| 12 |
Haftung |
| 12.1 |
Der Anbieter haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der dem
Vertragspartner übermittelten Daten. |
| 12.2 |
Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. |
| 12.3 |
Die Haftungsbegrenzung nach
12.1 gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn der
Vertragspartner aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem
Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen. |
| 12.4 |
Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. |
| 13 |
Verschiedenes |
| 13.1 |
Änderungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel. |
| 13.2 |
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt. |