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Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 14.03.2010)
 
Präambel
(A) Die j-labs GmbH (Anbieter) betreibt im Internet unter der Adresse "www.wer-zahlt-was-nicht.de" bzw. "www.wzwn.de" eine Plattform zum Risiko- und Forderungsmanagement. (Internet-Plattform) .
(B) Der Vertragspartner möchte die Abrufmöglichkeit der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen.
(C) Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist der Benutzer ist die diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners, die sich für das Unternehmen beim Anbieter registriert.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag:
1 Verfügbarkeit der Internet-Plattform
  Der Anbieter schuldet – bezogen auf den Kalendermonat – eine mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet.
2 Abruf von Auskunfteidaten
2.1 Der Anbieter ermöglicht dem Vertragspartner zum jeweils auf der Internet-Plattform veröffentlichten Preis den Zugriff auf Daten der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden- Baden und der accumio finance services GmbH, Postfach 110254, 30099 Hannover.
2.2 Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2 BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb einer Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
2.3 Der Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet.
3 Vornahme von Stichproben; Missbrauch durch den Vertragspartner
3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, Stichproben vorzunehmen, um das Vorliegen eines berechtigten Interesses einer Abfrage von Schuldnerdaten bzw. die Voraussetzungen einer Einmeldung zu überprüfen. Die Vornahme erfolgt im jeweils von den Datenschutzbehörden vorgeschriebenen Umfang. Der Anbieter kann darüber hinaus ohne Angaben von Gründen jederzeit Stichproben vornehmen. 
3.2 Im Falle einer stichprobenartigen Überprüfung stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle erforderlichen Belege zum Nachweis seiner Angaben zur Verfügung und versichert deren Richtigkeit schriftlich. Die zum Nachweis einer Berechtigung geeigneten Unterlagen werden vom Vertragspartner für 5 Jahre aufbewahrt. Zum Umfang einer Stichprobe zur Glaubhaftmachung einer Anfrage gehört insbesondere das Beifügen eines schriftlichen Nachweises der behaupteten Geschäftsverbindung (z. B. Gesprächsnotiz, Schriftverkehr, Angebot usw.) Zum Nachweis einer berechtigten Einmeldung legt der Vertragspartner den oder die entsprechenden Belege nach Ziffer 4.2 , den Titel nach Ziffer 4.3 oder die Einwilligungserklärung des Schuldner nach Ziffer 4.4.
3.3 Die Bearbeitung einer Stichprobe durch den Vertragspartner erfolgt binnen 14 Tagen nach Zugang. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Eingang aller nach Ziffer 5.2 geforderten Dokumente beim Anbieter. 
3.4 Ruft der Vertragspartner missbräuchlichen Daten ab, verwendet er Auskünfte missbräuchlich oder stellt er  missbräuchlich Daten ein, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. Ein Missbrauch nach dieser Ziffer berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
3.5 Für Stichproben, die nicht wie in Ziffern 5.2 f. geregelt vom Vertragspartner bearbeitet werden, und in Fällen des Missbrauchs nach Ziffer 5.4 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Euro (Zweihundert Euro) pro Einzelfall vereinbart.
4 Euro-Guthaben; Verfall von Guthaben; Lastschrifteinzugsermächtigung; Beitrag und Gebühren; Rechnungslegung
4.1 Der Vertragspartner kann für sein Benutzerkonto Guthaben kaufen oder verdienen. Mit dem so zur Verfügung stehenden Guthaben kann er die angebotenen Leistungen der Internet-Plattform in Anspruch nehmen. Diese werden dem Vertragspartner abhängig vom gewählten Tarif, Standard oder Premium, gemäß der online auf der Internet-Plattform veröffentlichten Preisliste berechnet, d. h. von dem Guthaben des Vertragspartners abgezogen. 
4.2 Das Guthaben des Vertragspartners ist nur zum Verbrauch durch Inanspruchnahme von Leistungen der Internet-Plattform vorgesehen. Das gekauftes und verdientes Guthaben des Vertragspartners verfällt automatisch (i) im Standard-Tarif 3 Monate, (ii) im Premium-Tarif 12 Monate nach dem letzten Kauf von Guthaben ohne dass es einer Benachrichtigung des Vertragspartners bedarf. Im Falle der ordentlichen Kündigung verfällt ein eventuell bestehendes Guthaben zu Lasten des Vertragspartners. Im Falle der außerordentlichen Kündigung wird dem Vertragspartner der tatsächliche Kaufpreis desjenigen Teiles seines Guthabens ausbezahlt, der zugekauft und nicht verbraucht wurde.
4.3 Wird Premium-Tarif vereinbart, schuldet der Vertragspartner einen Jahresbeitrag in auf dem Nutzungsantrag angegebener Höhe. Das Beitragsjahr beginnt mit dem Tag der Annahme des Nutzungsvertrages durch den Anbieter und endet am Vortag des entsprechenden Datums des Folgejahres um 24 Uhr. Mit Ablauf des Beitragsjahres wird ein neuer Jahresbeitrag fällig, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt wurde. Kündigt der Vertragspartner während des Beitragjahres ordentlich, verfällt der Beitrag zu seinen Lasten. Der Jahresbeitrag wird dem Vertragspartner bei Fälligkeit unabhängig von einem eventuell bestehenden Guthaben direkt per Bankeinzug oder Rechnung belastet. Das Recht des Anbieters nach Ziffer 6.6 offene Forderungen mit dem Guthaben des Vertragspartners ganz oder teilweise zu verrechnen bleibt hiervon unberührt
4.4 Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt einziehen. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom Vertragspartner verschuldete Rücklastenschriften trägt der Vertragspartner. Im Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter berechtigt, den Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren auszunehmen und sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen zu sperren. Die Fälligkeit vereinbarter Beiträge wird von der Sperre des Benutzerkontos nicht berührt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Vertragspartner neben etwaigen Rücklastschriftgebühren, die Mehrkosten für jede nicht im Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen pauschal mit 5,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters vom Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 € zzgl. MwSt. pro Mahnung zu erheben. 
4.5 Die Rechnungslegung erfolgt regelmäßig per E-Mail im sogenannten "Portable Document Format (PDF)", dem Vertragspartner ist bekannt, dass er hierfür die entsprechende Software benötigt. Der Vertragspartner erhält auf Wunsch nach Ablauf eines Kalenderjahres eine schriftliche Aufstellung über die im abgelaufenen Jahr per E-Mail an ihn versandten Rechnungen.
4.6 Der Anbieter hat das Recht offene Forderungen mit dem Guthaben des Vertragspartners ganz oder teilweise zu verrechnen, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung gegenüber des Vertragspartners bedarf.
5 Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort; Benutzerwechsel
5.1 Der Benutzer wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort (Benutzerkennung).
5.2 Das persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben werden.
5.3 Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von 90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer  90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss.
5.4 Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes.
5.5 Hat der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist.
5.6 Soll ein anderer Benutzer im Unternehmen des Vertragspartners Zugriff auf die Internet-Plattform erhalten, erfolgt auf Antrag des Vertragspartners ein Benutzerwechsel unter Beibehaltung eines eventuell bestehenden Guthabens.
6 Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung von Daten; Aufzeichnung von Abrufen
6.1 Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten und der ggf. eingestellten Schuldnerdaten durch den Anbieter einverstanden.
6.2 Der Anbieter zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des jeweiligen Abrufs, die Nummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe) und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt.
7 Beginn; Laufzeit; Kündigung
7.1 Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des Vertrages durch den Anbieter und läuft auf unbestimmte Zeit.
7.2 Der Vertragspartner kann den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Anbieter kann regulär auf den zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Termin des nächsten Guthabensverfalls kündigen. Ist Premiumtarif vereinbart und die Jahresgebühr bis zu einem späteren Zeitpunkt vorausbezahlt, kann der Anbieter nur auf diesen späteren Zeitpunkt regulär kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 5 missbraucht. 
7.3 Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38 BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen.
7.4 Die Kündigung seitens des Vertragspartners bedarf der Schriftform, sofern Sie nicht online über das entsprechende Formular auf der Internet-Plattform vorgenommen wird. Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag per E-Mail kündigen.
7.5 Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
8 Haftung
8.1 Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
8.2 Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen.
8.3 Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
9 Gerichtstand; Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel
9.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird Kiel als Gerichtsstand für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
9.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel.
9.3 Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.
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