Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Stand 14.03.2010)
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| Präambel |
| (A) |
Die
j-labs GmbH (Anbieter) betreibt im Internet unter der Adresse "www.wer-zahlt-was-nicht.de"
bzw. "www.wzwn.de"
eine Plattform zum Risiko- und Forderungsmanagement.
(Internet-Plattform) .
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| (B) |
Der
Vertragspartner möchte die Abrufmöglichkeit
der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter kreditorischer Risiken nutzen. |
| (C) |
Ist der
Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist der
Benutzer ist die diejenige Person im Unternehmen des
Vertragspartners, die sich für das Unternehmen beim Anbieter
registriert. |
| Vor
diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag: |
| 1 |
Verfügbarkeit der
Internet-Plattform |
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Der Anbieter schuldet – bezogen auf den Kalendermonat –
eine mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis
16 Uhr nachmittags. Die Verfügbarkeit der Internet-Plattform wird
aufgrund der Netztopologie des Internet nur bis zu den Gateways
der Upstream-Provider des Anbieters gewährleistet. |
| 2 |
Abruf von Auskunfteidaten |
| 2.1 |
Der Anbieter
ermöglicht dem Vertragspartner zum jeweils auf der
Internet-Plattform veröffentlichten Preis den Zugriff auf Daten der
arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden- Baden und der accumio finance services GmbH, Postfach 110254,
30099 Hannover. |
| 2.2 |
Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der
Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2
BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist oder der
Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb einer Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner zu beurteilen hat. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig und werden nicht beantwortet. |
| 2.3 |
Der
Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. |
| 3 |
Vornahme von Stichproben;
Missbrauch
durch den Vertragspartner |
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3.1 |
Der Anbieter
ist verpflichtet, Stichproben vorzunehmen, um das Vorliegen eines
berechtigten Interesses einer Abfrage von Schuldnerdaten bzw. die
Voraussetzungen einer Einmeldung zu überprüfen. Die Vornahme erfolgt im jeweils von den Datenschutzbehörden
vorgeschriebenen Umfang. Der Anbieter kann darüber hinaus ohne
Angaben von Gründen jederzeit Stichproben vornehmen. |
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3.2 |
Im
Falle einer stichprobenartigen Überprüfung stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle
erforderlichen Belege zum Nachweis seiner Angaben zur Verfügung und versichert
deren Richtigkeit schriftlich. Die zum Nachweis einer
Berechtigung geeigneten Unterlagen werden vom Vertragspartner für 5
Jahre aufbewahrt. Zum Umfang einer
Stichprobe zur Glaubhaftmachung einer Anfrage gehört insbesondere das Beifügen eines schriftlichen
Nachweises der behaupteten Geschäftsverbindung (z. B.
Gesprächsnotiz, Schriftverkehr, Angebot usw.) Zum Nachweis einer berechtigten Einmeldung legt
der Vertragspartner den oder die entsprechenden Belege nach Ziffer
4.2 , den Titel nach Ziffer 4.3 oder die Einwilligungserklärung des
Schuldner nach Ziffer 4.4. |
| 3.3 |
Die
Bearbeitung einer Stichprobe durch den Vertragspartner erfolgt
binnen 14 Tagen nach Zugang. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der
Eingang aller nach Ziffer 5.2 geforderten Dokumente beim
Anbieter. |
| 3.4 |
Ruft der Vertragspartner missbräuchlichen Daten ab, verwendet er
Auskünfte missbräuchlich oder stellt er
missbräuchlich Daten ein, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem
Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Dritten in Anspruch genommen wird.
Ein Missbrauch nach dieser Ziffer berechtigt den Anbieter zur
außerordentlichen Kündigung. |
| 3.5 |
Für
Stichproben, die nicht wie in Ziffern 5.2 f. geregelt vom
Vertragspartner bearbeitet werden, und in Fällen des Missbrauchs nach Ziffer 5.4 wird eine Vertragsstrafe in
Höhe von 200 Euro (Zweihundert Euro) pro Einzelfall vereinbart. |
| 4 |
Euro-Guthaben; Verfall von Guthaben; Lastschrifteinzugsermächtigung;
Beitrag und Gebühren; Rechnungslegung |
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4.1 |
Der Vertragspartner kann für sein Benutzerkonto Guthaben kaufen oder
verdienen. Mit dem so zur Verfügung stehenden
Guthaben kann er die angebotenen Leistungen der Internet-Plattform in
Anspruch nehmen. Diese werden dem Vertragspartner abhängig vom
gewählten Tarif, Standard oder Premium, gemäß der online auf der
Internet-Plattform veröffentlichten Preisliste berechnet, d. h. von
dem Guthaben des
Vertragspartners
abgezogen. |
| 4.2 |
Das Guthaben des Vertragspartners ist nur zum Verbrauch durch
Inanspruchnahme von Leistungen der Internet-Plattform vorgesehen.
Das gekauftes und verdientes Guthaben des Vertragspartners verfällt
automatisch (i) im Standard-Tarif 3 Monate, (ii) im Premium-Tarif 12
Monate nach dem letzten Kauf von Guthaben ohne dass es einer
Benachrichtigung des Vertragspartners bedarf. Im Falle der
ordentlichen Kündigung verfällt ein eventuell bestehendes Guthaben
zu Lasten des Vertragspartners. Im Falle
der außerordentlichen Kündigung wird dem Vertragspartner der
tatsächliche Kaufpreis desjenigen Teiles seines Guthabens
ausbezahlt, der zugekauft und nicht verbraucht wurde. |
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4.3 |
Wird Premium-Tarif vereinbart, schuldet der Vertragspartner einen
Jahresbeitrag in auf dem Nutzungsantrag angegebener Höhe. Das
Beitragsjahr beginnt mit dem Tag der Annahme des Nutzungsvertrages
durch den Anbieter und endet am Vortag des entsprechenden Datums des
Folgejahres um 24 Uhr. Mit Ablauf des Beitragsjahres wird ein neuer
Jahresbeitrag fällig, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt
wurde. Kündigt der Vertragspartner während des Beitragjahres
ordentlich, verfällt der Beitrag zu seinen Lasten. Der Jahresbeitrag
wird dem Vertragspartner bei Fälligkeit unabhängig von einem
eventuell bestehenden Guthaben direkt per Bankeinzug oder Rechnung
belastet. Das Recht des Anbieters nach Ziffer 6.6 offene Forderungen
mit dem Guthaben des Vertragspartners ganz oder teilweise zu
verrechnen bleibt hiervon unberührt |
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4.4 |
Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach
Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der
Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen zu einem späteren
Zeitpunkt gesammelt einziehen. Dem Anbieter entstehende Gebühren für
vom Vertragspartner verschuldete Rücklastenschriften trägt der
Vertragspartner. Im Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter
berechtigt, den Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren
auszunehmen und sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich
sämtlicher Forderungen zu sperren. Die Fälligkeit vereinbarter
Beiträge wird von der Sperre des Benutzerkontos nicht berührt. Der
Anbieter ist berechtigt, dem Vertragspartner neben etwaigen
Rücklastschriftgebühren, die Mehrkosten für jede nicht im
Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen pauschal mit 5,00
€ zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft
oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters vom
Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der
Vertragspartner in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt,
eine Mahngebühr von 5,00 € zzgl. MwSt. pro Mahnung zu erheben. |
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4.5 |
Die Rechnungslegung erfolgt regelmäßig per E-Mail im sogenannten
"Portable Document Format (PDF)", dem Vertragspartner ist bekannt,
dass er hierfür die entsprechende Software benötigt. Der
Vertragspartner erhält auf Wunsch nach Ablauf eines Kalenderjahres
eine schriftliche Aufstellung über die im abgelaufenen Jahr per
E-Mail an ihn versandten Rechnungen. |
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4.6 |
Der Anbieter hat das Recht offene Forderungen mit dem Guthaben des
Vertragspartners ganz oder teilweise zu verrechnen, ohne dass es
einer gesonderten Mitteilung gegenüber des Vertragspartners bedarf. |
| 5 |
Zugangsschutz durch Benutzernamen und Kennwort; Benutzerwechsel |
| 5.1 |
Der
Benutzer
wählt während des Registrierungsvorgangs einen eindeutigen Benutzernamen und ein persönliches
Kennwort (Benutzerkennung). |
| 5.2 |
Das
persönliche Kennwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten und aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Die wiederholte Verwendung eines persönliches Kennwortes ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Kennworte, die in den letzten 3 Jahren verwendet wurden, nicht wiederholt vergeben
werden. |
| 5.3 |
Das persönliche Kennwort verfällt nach einer Frist von
90 Tagen. In den Fällen, in denen sich der Benutzer 90 Tage nach dem letzten Dialog nicht mit einem neuen Kennwort anmeldet, wird dieser in eine Zwangsabfrage geführt, die ihn zwingt, sein Kennwort zu ändern. Sobald das persönliche Kennwort mehr als zweimal hintereinander unrichtig eingegeben wurde, wird es gesperrt. Der
Benutzer erhält dann auf Antrag und unter Nachweis seiner Nutzungsberechtigung ein neues Kennwort, das beim ersten Anmelden geändert werden muss. |
| 5.4 |
Der Anbieter speichert die Kennwörter, die innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre benutzt wurden. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung
der mehrfachen Verwendung eines Kennwortes. |
| 5.5 |
Hat
der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu
seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die
Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem
entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist. |
| 5.6 |
Soll ein anderer Benutzer im
Unternehmen des Vertragspartners Zugriff auf die Internet-Plattform
erhalten, erfolgt auf Antrag des Vertragspartners ein
Benutzerwechsel unter Beibehaltung eines eventuell bestehenden
Guthabens. |
| 6 |
Einwilligung
in die Verarbeitung und Nutzung von Daten; Aufzeichnung von Abrufen |
| 6.1 |
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner
Daten und der ggf. eingestellten Schuldnerdaten durch den Anbieter einverstanden. |
| 6.2 |
Der Anbieter
zeichnet alle Abrufe des Vertragspartners auf der Internet-Plattform
auf, wobei der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, der Grund des
jeweiligen Abrufs, die Nummer des jeweiligen Benutzers, IP-Adresse
und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Diese Daten werden
nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe)
und zur Abrechnung zwischen Anbieter und dem Vertragspartner
verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn,
sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten
Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen
gerichtlichen Verfahrens benötigt. |
| 7 |
Beginn;
Laufzeit; Kündigung |
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7.1 |
Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des
Vertrages durch den Anbieter
und läuft auf unbestimmte Zeit. |
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7.2 |
Der
Vertragspartner
kann den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der
Anbieter kann regulär auf den zum Zeitpunkt der Kündigung
bestehenden Termin des nächsten Guthabensverfalls kündigen. Ist
Premiumtarif vereinbart und die Jahresgebühr bis zu einem späteren
Zeitpunkt vorausbezahlt, kann der Anbieter nur auf diesen späteren
Zeitpunkt regulär kündigen. Das Recht der
Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu
kündigen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter ist insbesondere
dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der
Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 5 missbraucht. |
| 7.3 |
Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach § 38
BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem
Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der
Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. |
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7.4 |
Die Kündigung seitens des Vertragspartners bedarf der Schriftform,
sofern Sie nicht online über das entsprechende Formular auf der
Internet-Plattform vorgenommen wird. Der Anbieter kann den
Nutzungsvertrag per E-Mail kündigen. |
| 7.5 |
Die
Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des
Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er
nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich
mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. |
|
8 |
Haftung |
| 8.1 |
Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. |
| 8.2 |
Die Haftung des Anbieter ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem
Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die der Anbieter gegenüber Dritten zustehen. |
| 8.3 |
Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. |
| 9 |
Gerichtstand;
Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel |
| 9.1 |
Ist
der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
wird Kiel als Gerichtsstand für die Geltendmachung sämtlicher
Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der Anbieter
ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Vertragspartners zu klagen. |
| 9.2 |
Änderungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel. |
| 9.3 |
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt. |