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wzwn.de Pressestimmen
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Schwarze Schafe – schwarze Liste

Gegen säumige Auftraggeber ist kein Kraut gewachsen? Die Macher der Internetseite wer-zahlt-was-nicht sehen das anders.

Die neue Auskunftei informiert nicht nur auf Basis der gängigen Datenlage über die Wackelkandidaten unter Bauherren und Bauträgern. Unternehmen, die über den Tisch gezogen worden sind, können schwarze Schafe jetzt in die virtuelle "schwarze Liste für Handel, Handwerk und Gewerbe" von wzwn eintragen – und so die Kollegen warnen.

"Insgesamt haben unsere User Zugriff auf einen Datenbestand von über 40 Millionen Negativmerkmalen von mehr als 7,3 Millionen privaten und gewerblichen Schuldnern", sagt wzwn-Geschäftsführer Patrick Maisch. Diese Zahlen seien das Ergebnis einer Kooperation mit einer der größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland – die genaue Partnerin nennt Maisch aufgrund "vertraglicher Vereinbarungen" allerdings nicht.

Stellt sich die Frage: Was müssen Auskunftsuchende für die Bonitätsauskünfte berappen? Der Blick auf die schwarze Liste von wzwn kostet 250 wzwn-Cent. Für 500 wzwn-Cent gibt es zusätzlich Einblick in Auskunfteidaten und die bundesweiten Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte.

Ein wzwn-Cent entspricht einem Cent, ab 5000 Cent gibt es zehn Prozent Rabatt. Nach der Anmeldung muss der User monatlich 1000 wzwn-Cent kaufen. Das Guthaben verfällt aber nicht, falls nicht sofort Auskünfte eingeholt werden, die Betriebe können ihre wzwn-Cent auch später einsetzen. Weitere Fixkosten in Form von Teilnahmegebühren entstehen nicht, versichert Maisch.

Damit die schwarze Liste von wzwn permanent mit aktuellen Daten erweitert wird, hat sich Maisch ein spezielles System einfallen lassen: Unternehmer, die säumige Auftraggeber an den virtuellen Pranger stellen, werden dafür mit wzwn-Punkten belohnt. "Dafür können dann wieder kostenlos Auskünfte eingeholt werden", sagt Maisch.

  • Offene Forderungen können bei wzwn veröffentlich werden, wenn das außergerichtliche Inkasso-Verfahren erfolglos geblieben ist
  • ein rechtskräftiger, vollstreckbarer Titel vorliegt (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil).

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   Die in Presseartikeln genannten Anschriften, Telefonnummern und Konditionen können sich seit erscheinen des Artikels geändert haben! 

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