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Handwerker in
Not, Teil II, Sendedatum: Freitag, 24. Januar 2003, 21.45 Uhr
Um den Lohn geprellt - Angst vor der Pleite
Sie haben schlaflose Nächte und jede Menge Schulden - weil die Auftraggeber nicht zahlen. Zimmerleute, Maurer, Dachdecker leben in Angst vor der Pleite, denn noch nie war die Zahlungsmoral in Deutschland so mies wie heute.
Die NDR-Reporter Dörte Schipper und Gregor Petersen berichteten im ersten Teil von Handwerkern, die schlechte Erfahrungen mit Bauträgern gemacht haben; jene Unternehmen, die Häuser errichten lassen und dann schlüsselfertig verkaufen.
Wie ist die Situation der Handwerker heute? Trotz Mahnverfahren, gewonnener Gerichtsprozesse und Titel für den Gerichtsvollzieher - Maurer und Zimmerleute sind auf ihren offenen Rechnung sitzen geblieben. Noch schlimmer, die meisten haben schon wieder neue Außenstände. Und die Auftraggeber - mal wieder Bauträger.
Zwei Maurer hat es besonders hart erwischt. Der eine musste Konkurs anmelden, der andere hat hunderttausend Euro Schulden bei der Bank, kämpft ums Überleben - und das nur weil andere nicht zahlen.
Und die betroffenen Bauträger - sie sind wie vom Erdboden verschwunden. Nur ihre leeren Büroräume weisen darauf hin, dass es sie einmal gab. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft? Wo ist das Geld geblieben, fragen sich die Handwerker, und fordern härtere Gesetze und schnellere Gerichtsverfahren.
Gegen schwarze Schafe in der Branche muss etwas unternommen werden, aber die Abschreckung ist viel zu gering, beklagen Rechtsanwälte und liefern Beispiele: Wer nachts in eine Bank einbricht, zweihunderttausend Euro klaut und erwischt wird, muss mit fünf Jahren Gefängnis rechnen. Wer aber andere um zweihunderttausend betrügt, indem er nicht zahlt, bekommt, wenn überhaupt, ein Jahr auf Bewährung.
Wie können sich Handwerksbetriebe schützen?
In der Baubranche sind die Vorleistungen, die von den einzelnen Handwerksbetrieben erbracht werden müssen, besonders hoch. Ein Betrieb, der parallel für einen Bauträger gleich mehrere Häuser baut, hat schnell 100.000,- EURO vorgestreckt, - quasi ein zinnsloses Darlehen. Denn erst nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke darf er die Rechnung für Lohn- u. und Materialkosten stellen und wird die dann nicht bezahlt, ist es für kleinere Betriebe schon oft zu spät.
Grundsätzlich kann jeder Betrieb von seinem Auftraggeber eine Bürgschaft verlangen. Wer dies jedoch vor Vertragsabschluß tut, riskiert damit, dass er den Auftrag nicht bekommt. So haben uns es immer wieder Handwerksbetriebe aus ihren gemachten Erfahrungen berichtet. Viel zu wenig bekannt ist es jedoch, dass auch nach Vertragsabschluss jeder Zeit eine Bürgschaft verlangt werden kann. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, muss er für die bereits geleistete Arbeit und dem entgangenen Gewinn aufkommen.
Geht der Auftraggeber mit seiner Firma jedoch in Konkurs, wird es für den betroffenen Betrieb leider auch hier fast unmöglich, die berechtigten Forderungen noch zu erhalten. Der beste Schutz besteht deshalb nach unseren Erfahrungen darin, sich laufend und möglichst umfassend, über den Auftraggeber und dessen Zahlungsmoral zu informieren:
Sprechen Sie mit anderen Betrieben, die schon Erfahrungen mit dem Auftraggeber gemacht haben und vielleicht immer noch machen.
Tauschen Sie gegenseitig Ihre laufenden Erfahrungen (auch die positiven!!) mit anderen Betrieben über Datenbanken im Internet aus.
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Wer-zahlt-was-nicht
j-labs GmbH
Elsa-Brändström-Str. 2
76228 Karlsruhe
Telefon (07 21) 9 66 48 32
Telefax (07 21) 9 66 48 33
Registergericht Karlsruhe, HRB 10045
Geschäftsführer Patrick Maisch
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