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Inkasso ohne Kostenrisiko
Durch Leistung überzeugen.

Nicht selten beschränkt sich die Arbeit eines Inkassobevollmächtigten auf wenige Mahnungen. Der Grund dafür ist offensichtlich: das Inkassobüro oder der Anwalt haben Ihre Schuldigkeit getan und berechnen ggf. die angefallenen Kosten dem Gläubiger. Deshalb arbeiten wir nur mit professionellen Inkassodienstleistern zusammen, die hohe Erfolgsquoten ausweisen können.

Aus diesem Grund ist das Inkasso über wzwn.de  für Gläubiger kostenlos. Ihr Schuldner ist verpflichtet, Ihren Verzugsschaden, also auch die Inkassokosten, zu bezahlen. Diesen Anspruch treten Sie treuhänderisch ab (Sie bleiben weiterhin Eigentümer der Forderung), dieser wird dann zusammen mit der Hauptforderung nur beim Schuldner geltend gemacht.

Auf Wunsch werden Ihre Forderung auch gerichtlich geltend gemacht. Sie treten die Forderung ebenfalls treuhänderisch ab, wobei Sie Eigentümer der Forderung bleiben. Die Forderungen werden im Namen unserer Partner geltend gemacht und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernommen. Sie haben so kein Kostenrisiko. Muss eine Forderung gerichtlich geltend gemacht werden, können allerdings nur 50% des Forderungsbetrages an Sie als Gläubiger ausgekehrt werden, da die Prozesskosten sowie der Rechtsanwalt bezahlt werden müssen. Aber auch hier gilt, Sie bezahlen nichts, falls das Inkasso nicht zum Erfolg führt.


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ARD/NDR 01.2003
 
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