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Inkasso ohne Kostenrisiko |
Durch Leistung überzeugen.
Nicht
selten beschränkt sich die Arbeit eines
Inkassobevollmächtigten auf wenige Mahnungen.
Der Grund dafür ist offensichtlich: das
Inkassobüro oder der Anwalt haben Ihre
Schuldigkeit getan und berechnen ggf. die
angefallenen Kosten dem Gläubiger. Deshalb
arbeiten wir nur mit professionellen Inkassodienstleistern zusammen, die hohe
Erfolgsquoten ausweisen können.
Aus diesem Grund ist das Inkasso über wzwn.de für Gläubiger
kostenlos. Ihr Schuldner ist
verpflichtet, Ihren Verzugsschaden, also auch
die Inkassokosten, zu bezahlen. Diesen Anspruch
treten Sie treuhänderisch ab (Sie bleiben weiterhin Eigentümer der Forderung), dieser wird dann
zusammen mit der Hauptforderung nur beim
Schuldner geltend gemacht.
Auf Wunsch werden Ihre Forderung auch gerichtlich geltend
gemacht. Sie treten die Forderung ebenfalls treuhänderisch ab, wobei Sie Eigentümer der Forderung bleiben.
Die Forderungen werden im Namen unserer Partner
geltend gemacht und die Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten übernommen. Sie
haben so kein Kostenrisiko. Muss eine Forderung
gerichtlich geltend gemacht werden, können
allerdings nur 50% des Forderungsbetrages an Sie
als Gläubiger ausgekehrt werden, da die
Prozesskosten sowie der Rechtsanwalt bezahlt
werden müssen. Aber auch hier gilt, Sie bezahlen
nichts, falls das Inkasso nicht zum Erfolg
führt.
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